Wenn Umstrukturierungen und ein Abbau von Arbeitsplätzen anstehen, sind Führungskräfte kontraproduktiv, die ihren Mitarbeitern noch großzügig Wohltaten genehmigen und den Personalabbau damit unnötig erschweren sowie verteuern. Doch genau damit sollten
Sie rechnen, denn manche Vorgesetzte stellen sich im Loyalitätskonflikt zwischen Ihnen als Arbeitgeber und ihren Mitarbeitern auf die Seite der Mitarbeiter. Unter welchen Voraussetzungen Sie ein solches Verhalten mit einer Kündigung ahnden können, zeigt das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf vom 14.5.2025 (4 SLa 539/24).

