Während des Erholungsurlaubs erhalten Beschäftigte ihr Entgelt als Urlaubsentgelt weiter. Die finanzielle Abgeltung von Urlaub kommt dagegen nur bei Beendigung der Beschäftigung in Betracht. Und das Urlaubsgeld bekommt ein Mitarbeiter nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Auf den folgenden beiden Seiten erfahren Sie, wie Sie die finanziellen Ansprüche rund um den Urlaub richtig regeln.

