Lohn & Gehalt aktuell 03.12.2024

Sonderausgabe: Urlaub und Resturlaub 2025

So rechnen Sie nach aktuellen Vorgaben

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Was bei Krankheit, Quarantäne und Elternzeit mit dem Urlaub passiert
Auch das kommt immer wieder vor: Ein Beschäftigter arbeitet nicht, erwirbt aber dennoch einen Urlaubsanspruch. Diesen kann er unter Umständen auch besonders lange übertragen. Elternzeit und Arbeitsunfähigkeit sind die beiden Konstellationen, die hier in der Praxis am häufigsten vorkommen. Nutzen Sie in solchen Fällen alle Möglichkeiten, um Ihrem Unternehmen Ausgaben zu ersparen.
Wie Sie Urlaubsentgelt & Co betriebsprüfungssicher ermitteln
Während des Erholungsurlaubs erhalten Beschäftigte ihr Entgelt als Urlaubsentgelt weiter. Die finanzielle Abgeltung von Urlaub kommt dagegen nur bei Beendigung der Beschäftigung in Betracht. Und das Urlaubsgeld bekommt ein Mitarbeiter nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Auf den folgenden beiden Seiten erfahren Sie, wie Sie die finanziellen Ansprüche rund um den Urlaub richtig regeln.
Urlaubsantrag & Co: Denken Sie auch an die Formalitäten
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) räumt Mitarbeitern zwar einen Anspruch auf Urlaub ein. Es sagt aber nichts darüber aus, wie sie ihren Anspruch geltend machen müssen. Damit die Urlaubssaison für Ihr Unternehmen problemlos verläuft, kein Mitarbeiter zu kurz kommt und Sie für einen Streitfall auch die nötigen Beweise in der Hand haben, sollten Sie auf einige Formalitäten bestehen.
Warum Sie die wiederholten Hinweise auf den Urlaub keinesfalls vergessen dürfen
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen. Zudem müssen sie darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Tun sie das nicht, kann der Mitarbeiter gegebenenfalls Schadensersatz verlangen. Außerdem tritt der gesetzliche Urlaubsverfall so lange nicht ein, bis Ihr Unternehmen seine Hinweispflichten erfüllt hat. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Pflicht so erfüllen, dass keine unvorhergesehenen Ansprüche auf Ihr Unternehmen zukommen.
So berechnen und regeln Sie die Urlaubsansprüche neuer Mitarbeiter
In der Regel beginnen neue Mitarbeiter irgendwann im Laufe eines Jahres in Ihrem Unternehmen und händigen Ihnen eine Bescheinigung ihres ehemaligen Arbeitgebers über den im aktuellen Jahr bereits genommenen Urlaub aus. Sie müssen den bescheinigten Urlaub dann auf den Urlaub in Ihrem Unternehmen anrechnen. Das bedeutet: Den beim alten Arbeitgeber bereits erteilten Urlaub ziehen Sie vom Urlaubsanspruch in Ihrem Unternehmen ab. Lesen Sie hier, wie Sie dabei sämtliche Fallstricke umgehen.
Schwerbehinderte und Jugendliche: Hier rechnen Sie anders
Einige Mitarbeiter, beispielsweise Schwerbehinderte und jugendliche Mitarbeiter, erhalten nach dem Gesetz mehr Urlaub als die regulären Beschäftigten Ihres Unternehmens. Diese und einige andere Sonderfälle dürfen Sie bei der Urlaubsberechnung nicht übersehen.
Wie Sie die Urlaubsdauer grundsätzlich ermitteln
Der Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters besteht nicht sofort ab Beginn seiner Beschäftigung. Seinen vollen Anspruch erwirbt ein Mitarbeiter erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)). Beschäftigte, die diese Wartezeit nicht erfüllen, haben aber Anspruch auf anteiligen Urlaub.
Diese Mitarbeiter Ihres Unternehmens haben Anspruch auf Urlaub
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das gilt für Teilzeit- und Vollzeitkräfte ebenso wie für geringfügig entlohnte und (für länger als 4 Wochen) kurzfristig beschäftigte Minijobber, Werkstudenten und Auszubildende. Wenn Mitarbeiter im ­Homeoffice arbeiten, ändert das an ihrem Urlaubsanspruch nichts.

Arbeitshilfen

  • Hinweis Urlaubsanspruch
  • Urlaubsgeldanspruch Mitarbeiter