Auch das kommt immer wieder vor: Ein Beschäftigter arbeitet nicht, erwirbt aber dennoch einen Urlaubsanspruch. Diesen kann er unter Umständen auch besonders lange übertragen. Elternzeit und Arbeitsunfähigkeit sind die beiden Konstellationen, die hier in der Praxis am häufigsten vorkommen. Nutzen Sie in solchen Fällen alle Möglichkeiten, um Ihrem Unternehmen Ausgaben zu ersparen.

