Lohn & Gehalt aktuell 04.08.2025

Sonderausgabe: Statusfeststellungsverfahren

Grundlagen:
Auf den Punkt gebracht: So profitieren Sie vom Statusfeststellungsverfahren

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Wie Sie das Beschäftigungsverhältnis zunächst selbst prüfen
Oft ist eine Statusfeststellung nicht schwierig, da es sich bei den meisten Einstellungen eindeutig um sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer handelt. Bei einigen Berufsgruppen oder bestimmten Arbeitszeitmodellen ist die Beurteilung allerdings sehr knifflig. Erfahren Sie im Folgenden, wie Sie am besten vorgehen, um eine rechtssichere Prüfung vorzunehmen.
Auf den Punkt gebracht: So profitieren Sie vom Statusfeststellungsverfahren
Ist ein neuer Beschäftigter ein freier Mitarbeiter, der sich selbst um seine Sozialversicherung kümmern muss? Oder handelt es sich bei dem Neuzugang um einen abhängig beschäftigten Arbeitnehmer, den Sie bei der Einzugsstelle anmelden? Diese wichtige Frage können Sie mit einem Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVB) klären lassen. Auf die Entscheidung der DRVB dürfen Sie sich so lange verlassen, wie sich an den Umständen nichts ändert.
Das ist der optimale Zeitpunkt für ein Statusfeststellungsverfahren
Merken Sie, dass der Status eines neuen Mitarbeiters oder Kooperationspartners nicht einfach zu klären ist – beispielsweise, weil es sich um eine Tätigkeit handelt, die sowohl von freien als auch von fest angestellten Mitarbeitern ausgeübt wird – sollten Sie nicht zögern, eine Statusanfrage zu stellen. Lesen Sie hier, warum sich schnelles Handeln lohnt.
Freiwilliges Feststellungsverfahren: Dieses Verfahren kommt im Detail auf Sie zu
Sie können für Ihr Unternehmen ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Zudem hat auch der Mitarbeiter selbst die Möglichkeit, das Statusfeststellungsverfahren anzustoßen. Nicht berechtigt zur Antragstellung sind die Versicherungsträger. Lesen Sie hier, worauf Sie achten sollten, damit die Statusfeststellung reibungslos abläuft und Sie das gewünschte Ergebnis erzielen.
Diese Konsequenzen hat das verbindliche Verfahren
Die Entscheidung über den Status von Mitarbeitern im Rahmen des automatischen Statusfeststellungsverfahrens trifft allein die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRVB) (§ 7a Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IV). Geht bei der Einzugsstelle eine Anmeldung mit den entsprechenden Statuskennzeichen ein, leitet sie die Meldung an die DRVB. Von dieser wird der entsprechende Feststellungsbogen an Sie versandt. Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren sorgt für Rechtssicherheit. Bei Betriebsprüfungen der DRVB sind Sie dann auf der sicheren Seite. Selbst wenn der Sachverhalt falsch beurteilt worden ist, besteht für die Sozialversicherungsträger eine Bindungswirkung für die Vergangenheit.
Wann Sie automatisch mit einer Statusfeststellung konfrontiert werden
Im Gegensatz zum zuvor dargestellten freiwilligen Statusfeststellungsverfahren, das Sie nach Bedarf nutzen können, wird bei bestimmten Neueinstellungen automatisch eine Statusfeststellung durchgeführt. Dieses Verfahren lösen Sie durch die entsprechende Angabe in der Anmeldung aus. Einen Einfluss darauf, ob das Verfahren durchgeführt wird oder nicht, haben aber weder Sie noch der Mitarbeiter.
Die Statusfeststellung ist fehlerhaft? Wie Ihnen ein Widerspruch gelingt
Auch der Clearingstelle unterlaufen hin und wieder Fehler bei der Statusfeststellung. Haben Sie den Eindruck, dass der Status eines Mitarbeiters nicht richtig beurteilt worden ist, oder sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, sollten Sie Widerspruch einlegen. Lesen Sie hier, worauf es dabei besonders ankommt.

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