Lohn & Gehalt aktuell 20.01.2025

Sonderausgabe: 556-€-Kräfte betriebsprüfungssicher abrechnen

Lohnsteuer:
Soll die Lohnsteuer für einen geringfügig entlohnten Minijobber pauschal oder nach den ELStAM abgeführt werden? Vor dieser Frage stehen Sie jedes Jahr von Neuem. Wägen Sie nach den aktuellen Regelungen ab.

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Wie Sie die wichtigsten Fragen rund um die Steuerfragen regeln
Grundsätzlich werden auch geringfügig entlohnte Minijobber individuell nach den ELStAM besteuert. Es steht Ihnen aber frei, anstelle dieser individuellen Besteuerung die Pauschalierung mit 2 % zu wählen. Die Entscheidung liegt in Ihrem Ermessen. Wägen Sie sorgfältig ab und lesen Sie hier, welche Alternative wann die bessere ist.
Minijobber & Bürokratie: Wenn Sie so vorgehen, umschiffen Sie die Fallstricke
Geringfügig entlohnt bedeutet weniger Verwaltungsaufwand? Das stimmt so leider nicht. Auch für Minijobber fallen grundsätzlich alle Meldungen an. Die besonderen Voraussetzungen und Vorgaben sollten Sie bei Beginn einer geringfügig entlohnten Teilzeitbeschäftigung zudem anhand einer Checkliste prüfen.
Wann und wie Sie bei mehrfachbeschäftigten Minijobbern die Entgelte zusammenrechnen
Übt ein Mitarbeiter mehrere Beschäftigungen aus, müssen Sie die Entgelte aus den einzelnen Beschäftigungsverhältnissen in vielen Fällen zusammenrechnen. Übersteigt das Gesamtentgelt die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Minijobber, liegt kein Minijob mehr vor. Hier erfahren Sie, wann Sie zusammenrechnen und nach welchen Kriterien Sie dabei aktuell vorgehen.
So kontrollieren Sie betriebsprüfungssicher, ob die 556-€-Grenze eingehalten wird
Bei jeder neuen geringfügig entlohnten Teilzeitkraft rechnen Sie nach, ob Sie es mit einem Minijob zu tun haben. Das bedeutet ab 1.1.2025 zunächst: Die Teilzeitkraft darf maximal 556 € monatlich verdienen. Bis zum 31.12.2024 waren es noch 538 € monatlich. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall richtig rechnen.
Was ist ein 556-€-Minijobber? Achten Sie besonders auf diese Kriterien
Für die sogenannten geringfügig entlohnten Minijobber gelten bei der Versicherungspflicht und im Hinblick auf die Lohnsteuer eine ganze Reihe von Besonderheiten. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie diese Mitarbeiter auf Anhieb identifizieren und richtig abrechnen. Lesen Sie hier, welche Kriterien dabei wichtig sind.

Arbeitshilfen

  • Erklärung zu weiteren Minijobs
  • Antrag Befreiung Rentenversicherungspflicht Minijobber
  • Prüfpunkte Minijob