Zuschläge, Sachbezüge, Entgelt-Extras: Für Sie ist oft nicht leicht zu erkennen, ob Sie solche Leistungen auf den Mindestlohn anrechnen können. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) selbst regelt nicht, welche konkreten Entgeltbestandteile diesen Anspruch erfüllen. Lesen Sie hier, wie Sie trotzdem alles richtig machen und listige Tücken umgehen.

