Lohn & Gehalt aktuell 23.09.2024

Sonderausgabe: Neue Mindestlohnvorgaben

Von 12.41 € auf 12,82:
Zum 1.1.2025 wird der gesetzliche
Mindestlohn wieder angehoben. Berechnen Sie rechtzeitig, ob Ihr Unternehmen konsequent den neuen Mindestlohn zahlt. Monatsentgelte und flexible Löhne rechnen Sie um.

Entgelt-Extras:
Für Sie als Entgeltabrechner ist oft nicht einfach zu erkennen, ob Entgelt-Extras mindestlohnwirksam sind. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben. Wie Sie dennoch
betriebprüfungssicher vorgehen, lesen Sie ab Seite 8.

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Diese Entgeltbestandteile können Sie auf den Mindestlohn anrechnen
Zuschläge, Sachbezüge, Entgelt-Extras: Für Sie ist oft nicht leicht zu erkennen, ob Sie solche Leistungen auf den Mindestlohn anrechnen können. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) selbst regelt nicht, welche konkreten Entgeltbestandteile diesen Anspruch erfüllen. Lesen Sie hier, wie Sie trotzdem alles richtig machen und listige Tücken umgehen.