Lohn & Gehalt aktuell 17.12.2024

KW 51-52 | 2024

Top-Thema:
Midijobber 2025

Download PDF
Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit: Ihr Unternehmen darf nicht ohne Weiteres einen Detektiv einschalten
Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit ist Entgeltfortzahlungsbetrug – und ein Grund für eine fristlose Kündigung. Allerdings muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Pflichtverletzung nachweisen können. Hierfür steht Ihnen beispielsweise der Medizinische Dienst der Krankenkassen zur Verfügung. Auch gewisse Kontrollmaßnahmen sind erlaubt. Ein gerade veröffentlichtes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt: Ein Detektiv darf aber nicht so ohne Weiteres eingeschaltet werden, um Beweise zu sammeln (Urteil vom 25.7.2024, Az. 8 AZR 225/23, veröffentlicht am 29.10.2024).
Aktuelles
Schwerbehinderte Mitarbeiter: Melden Sie die Quote und überweisen Sie die Abgabe bis zu dieser Deadline
Bis spätestens 31.3.2025 wird Ihre Meldung über die Anzahl der in Ihrem Unternehmen beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter fällig. Beschäftigt Ihr Unternehmen zu wenige schwerbehinderte Mitarbeiter, sind Sie verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu ermitteln und zu überweisen. Lesen Sie hier, wie Sie diese Aufgabe rechtzeitig und richtig erledigen.
Aktuelles
Midijobber 2025: So unterläuft Ihnen bei der Abrechnung garantiert kein Fehler
Zum Jahreswechsel ändert sich wieder der sogenannte Faktor F. Dieser Wert ist nötig, um die Beiträge für Teilzeitkräfte im Übergangsbereich zu berechnen. Das sind ab dem 1.1.2025 alle Beschäftigten mit einem monatlichen Entgelt zwischen 556,01 € und 2.000 €. Da die Arbeitnehmeranteile der Beiträge für diese Beschäftigten aus einem reduzierten Arbeitsentgelt resultieren, haben Sie als Entgeltabrechner hier etwas mehr zu tun.
A man inspects paper with a magnifying lens. Business analysis, auditing, professional document review, inquiry, and inspection are all concepts.
Neuer Mindestlohn: Bereiten Sie sich rechtzeitig auf bevorstehende Kontrollen vor
Zum 1.1.2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 € pro Arbeitsstunde. Deshalb könnte es Anfang nächsten Jahres wieder vermehrt zu Kontrollen im Hinblick auf die Mindestlohnvorgaben kommen. Rechnen müssen Sie mit dem Zoll, aber auch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und gegebenenfalls mit dem Finanzamt. Doch keine Sorge: Sind Ihre Aufzeichnungen korrekt und sind Sie auf das, was kommt, ausreichend vorbereitet, ist alles nur halb so schlimm.
Neue allgemeinverbindliche Tarifverträge: Vermeiden Sie Nachzahlungen
Plötzlich könnte Ihr Unternehmen verpflichtet sein, seine Mitarbeiter nach einem Tarifvertrag zu bezahlen, Urlaub zu gewähren oder Sonderzahlungen zu leisten. Möglich ist das über allgemein verbindliche Tarifverträge. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 1.10.2024 ein aktualisiertes Verzeichnis allgemein verbindlicher Tarifverträge veröffentlicht. Dieses Verzeichnis sollten Sie auf Neuzugänge und deren Relevanz für Ihr Unternehmen hin überprüfen.
Aktuelles