Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit ist Entgeltfortzahlungsbetrug – und ein Grund für eine fristlose Kündigung. Allerdings muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Pflichtverletzung nachweisen können. Hierfür steht Ihnen beispielsweise der Medizinische Dienst der Krankenkassen zur Verfügung. Auch gewisse Kontrollmaßnahmen sind erlaubt. Ein gerade veröffentlichtes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt: Ein Detektiv darf aber nicht so ohne Weiteres eingeschaltet werden, um Beweise zu sammeln (Urteil vom 25.7.2024, Az. 8 AZR 225/23, veröffentlicht am 29.10.2024).
