Lohn & Gehalt aktuell 10.11.2025

KW 45-46 | 2025

Top-Thema: Wie Sie ab 1.1.2026 betriebsprüfungssicher feststellen, ob Sie es mit einem Midijobber zu tun haben

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Steht zum Jahreswechsel ein Lohnsteuer-Jahresausgleich an? So finden Sie es heraus
Sie sind verpflichtet, den nächsten Lohnsteuer-Jahresausgleich vorzunehmen, wenn Ihr Unternehmen am 31.12.2025 mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt (§ 42b Einkommensteuergesetz (EStG)). Liegt die Beschäftigtenzahl darunter, ist der Jahresausgleich freiwillig – aber meist sinnvoll.
Private Krankenversicherung & ELStAM: So erhalten Sie die nötigen Informationen im neuen e-Verfahren
Derzeit werden die Informationen darüber, in welcher Höhe ein Mitarbeiter einen Zuschuss zu seinen Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung verlangen kann, auf Papier übermittelt. Das ändert sich nun – mit 2 Jahren Verspätung – zum 1.1.2026. Sie benötigen ab dem kommenden Jahr keine Papierbescheinigungen vom privaten Versicherungsunternehmen des Mitarbeiters mehr. Lesen Sie hier, was sich konkret ändert und welche Vorgaben das Bundesfinanzministerium macht (im Schreiben vom 14.8.2025, GZ: IV C 5 - S 2367/00012/004/033 DOK: COO.7005.100.2.12744842).
Aktuelles
Motivation für Mitarbeiter: Mit diesen lohnsteuer- und beitragsfreien Extras punkten Sie auf ganzer Linie
Erhalten die Mitarbeiter Ihres Unternehmens eine Entgelterhöhung, bleibt den Beschäftigten nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen nicht viel davon übrig. Anerkennung ist für die Motivation der Mitarbeiter aber wichtig – und gerade zum Jahreswechsel ein großes Thema. Eine Lösung können Entgelt-Extras sein, die lohnsteuer- und beitragsfrei bleiben. Sie kosten Ihr Unternehmen nicht viel und der Beschäftigte erhält sie brutto gleich netto. Auch im Jahr 2026 gibt es dafür wieder zahlreiche Möglichkeiten. Erfahren Sie hier, worauf Sie nach aktuellen Vorgaben achten sollten.
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Wann Sie eine Coronainfektion als Arbeitsunfall einstufen können
Nach wie vor erkranken Menschen an Covid und tragen langfristige Folgen, beispielsweise Long-Covid davon. Die Rechtsprechung erkennt Corona-Erkrankungen im beruflichen Umfeld hin und wieder als Arbeitsunfall an. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich die Infektion eindeutig auf die versicherte Tätigkeit zurückführen lässt. Worauf es dabei ankommt, zeigt ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin vom 27.3.2025 (Az. L 3 U 88/24).
Beginnt der Arbeitsweg bei der Scheibenreinigung? Warum Sie Mitarbeiter auf dieses Urteil hinweisen sollten
Arbeitnehmer sind auf dem Weg von zu Hause zur Arbeit und zurück über die betriebliche Unfallversicherung versichert. Doch wann beginnt der versicherte Arbeitsweg? Und was ist, wenn ein Beschäftigter sich verletzt, während er die Frontscheibe seines Fahrzeugs reinigt? Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (SG) Hamburg liefert Antworten zu solch wichtigen Fragen (vom 20.6.2025, Az. S 40 U 140/23 D), die Sie den Mitarbeitern Ihres Unternehmens keinesfalls vorenthalten sollten.