Sie sind verpflichtet, den nächsten Lohnsteuer-Jahresausgleich vorzunehmen, wenn Ihr Unternehmen am 31.12.2025 mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt (§ 42b Einkommensteuergesetz (EStG)). Liegt die Beschäftigtenzahl darunter, ist der Jahresausgleich freiwillig – aber meist sinnvoll.
