Lohn & Gehalt aktuell 09.09.2024

KW 37-38 | 2024

Wichtige Fragen
Die Entgeltgrenze für 538-€-Minijobber steigt ab 1.1.2025 auf 556 € monatlich. Dadurch werden einige Beschäftigte vom Mitarbeiter im Übergangsbereich zum Minijobber. Übersehen Sie keinesfalls die Frage der Rentenversicherungspflicht.

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Achtung Verjährung: Wie Sie zu Unrecht gezahlte Beiträge für Ihr Unternehmen schnell erstattet bekommen
Zu viel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge sind in einem Unternehmen keine Seltenheit. Sie entstehen etwa dann, wenn ein Mitarbeiter Anfang des Jahres aus Ihrem Unternehmen ausscheidet und aufgrund einer arbeitsvertraglichen Regelung sein Weihnachtsgeld zurückzahlen muss. Oder wenn Sie irrtümlich von der Beitragspflicht eines Entgeltbestandteils ausgegangen sind. Haben Sie zu viele Beiträge abgeführt, ist das zunächst kein Problem. Die Überzahlungen werden Ihrem Unternehmen und dem betreffenden Mitarbeiter erstattet. Allerdings müssen Sie sich darum kümmern und rechtzeitig verrechnen oder einen Antrag stellen. Lesen Sie hier, wie Sie dabei vorgehen und warum Sie vor 31.12.2024 tätig werden sollten.
Aufhebung der Rechtskreistrennung ab 1.1.2025: Warum das nicht für die Beitragsnachweise gilt
Bis zum 31.12.2024 rechnen Sie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung noch mit einer Beitragsbemessungsgrenze Ost und einer Beitragsbemessungsgrenze West. Das Gleiche gilt für die Bezugsgrößen. Ab 1.1.2025 ist damit endgültig Schluss. Die sogenannte Rechtskreistrennung wird aufgehoben und es gelten für das gesamte Bundesgebiet einheitliche Beitragesbemessungsgrenzen sowie Bezugsgrößen. In einer aktuellen Veröffentlichung stellen die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger aber klar, dass bei den Beitragsnachweisen weiterhin nach Ost und West unterschieden werden muss. Lesen Sie hier, warum das so ist.
Aktuelles
Inflationsausgleichsprämie & Altersteilzeit – Ein Tarifvertrag darf Mitarbeiter in der Freistellungsphase außen vorlassen
Zahlen Arbeitgeber eine lohnsteuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie, dürfen sie Mitarbeiter in der Freistellungsphase nicht einfach außen vor lassen. So urteilte vor einigen Monaten das Arbeitsgericht Köln (Az. 18 Ca 4857/23). Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm gab kürzlich dagegen einer tarifvertraglichen Klausel grünes Licht, die Mitarbeiter in der „Passivphase“ der Altersteilzeit im Hinblick auf eine Inflationsausgleichsprämie leer ausgehen lässt (11.6.2024, Az. 16 SLa 27/24). Lesen Sie hier, mit welcher Begründung.
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U1-Verfahren: Für einen Fremdgeschäftsführer erhält Ihr Unternehmen keine Erstattung
Am Ausgleichsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit – kurz: U1-Verfahren – nimmt ein Arbeitgeber teil, wenn er maximal 30 Mitarbeiter beschäftigt. Doch für welche Mitarbeiter können Erstattungen beantragt werden? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat kürzlich in einem Urteil wichtige Klarstellungen zu dieser Frage getroffen (Urteil vom 4.7.2024, Az. L 9 KR 78/23). An dieser Entscheidung können Sie sich orientieren.
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