Unfälle während oder im Zusammenhang mit der Arbeit lassen sich leider nie ganz vermeiden. Ihr Unternehmen hat in allen Fällen rechtssicher zu entscheiden, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt (LSG, Urteil vom 22.5.2025, Az. L 6 U 45/23) stellt klar: Unfälle, die im Unternehmen beim Kaffeetrinken geschehen, können über die Berufsgenossenschaft abgesichert sein. Auf das Urteil sollten Sie die Mitarbeiter Ihres Unternehmens hinweisen.
