Sogenannte unständig Beschäftigte stellen sozialversicherungsrechtlich und melderechtlich eine echte Herausforderung dar. In einer Besprechung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger am 12.3.2025 sollte deshalb geklärt werden, wie das Verfahren vereinfacht werden kann. Die in der Besprechung beschlossenen Änderungen gelten ab dem 1.1.2026.
