Müssen Sie beurteilen, ob ein GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer versicherungspflichtig ist, unterstützt Sie in vielen Fällen das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dieses wird bei der Anmeldung eines abhängig beschäftigten Geschäftsführers zwangsläufig durchgeführt. Gehen Sie hingegen von vornherein von Selbstständigkeit aus oder wird der Gesellschaftervertrag nachträglich geändert, können Sie von der automatischen Unterstützung nicht profitieren. Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (SG) Darmstadt zeigt, auf welche Feinheiten Sie achten sollten. Zudem macht es deutlich, dass sich auch die Sozialversicherungsträger bei der schwierigen Frage der Versicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern hin und wieder irren (Urteil vom 20.1.2025, Az. S 13 BA 14/22).
Sozialversicherung