Seit dem 1.4.2024 gibt es das Qualifizierungsgeld. Dank der neuen Förderung durch die Arbeitsagentur kann Ihr Unternehmen Mitarbeiter auch in einer wirtschaftlichen Schieflage weiterbilden. Die Beantragung und Auszahlung der Förderung sowie die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge während der Maßnahmen entsprechen denen beim Kurzarbeitergeld. Allerdings gibt es einige Konstellationen, in denen Sie als Entgeltabrechner anders vorgehen müssen als beim Kurzarbeitergeld. Lesen Sie hier, wie Sie diese Sonderfälle nach einem aktuellen Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger konkret handhaben.
