Erhalten Mitarbeiter Ihres Unternehmens Mahlzeiten, Getränke oder Geschenke im Rahmen einer Betriebsveranstaltung, können Sie einen Freibetrag von 110 € für Lohnsteuer- und Beitragsfreiheit anwenden. Für darüber hinausgehende Beträge dürfen Sie die Lohnsteuer pauschalieren und erreichen damit immerhin noch Beitragsfreiheit. Die Voraussetzungen hierfür sind allerdings seit dem 1.1.2026 etwas strenger. Das Steueränderungsgesetz 2025 der Bundesregierung sieht eine entsprechende Änderung vor. Die erforderliche Zustimmung des Bundesrates zu der Gesetzesänderung erfolgte am 19.12.2025.
