Lohn & Gehalt aktuell 03.02.2026

KW 05-06 | 2026

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Verschärfte Regeln für Betriebsveranstaltungen: Wie Sie ab sofort betriebsprüfungssicher pauschalieren
Erhalten Mitarbeiter Ihres Unternehmens Mahlzeiten, Getränke oder Geschenke im Rahmen einer Betriebsveranstaltung, können Sie einen Freibetrag von 110 € für Lohnsteuer- und Beitragsfreiheit anwenden. Für darüber hinausgehende Beträge dürfen Sie die Lohnsteuer pauschalieren und erreichen damit immerhin noch Beitragsfreiheit. Die Voraussetzungen hierfür sind allerdings seit dem 1.1.2026 etwas strenger. Das Steueränderungsgesetz 2025 der Bundesregierung sieht eine entsprechende Änderung vor. Die erforderliche Zustimmung des Bundesrates zu der Gesetzesänderung erfolgte am 19.12.2025.
Aktuelles
Bescheinigungen für Entsendungen: Auch für Länder mit bilateralen Abkommen nutzen Sie jetzt ein digitales Verfahren
Müssen Beschäftigte auf eine Dienstreise in EU- oder EWR-Staaten, beantragen Sie elektronisch eine Bescheinigung A1. Damit bestätigt der Beschäftigte, dass er nach deutschem Recht sozialversichert bleibt. Bei einer Entsendung in ein Land mit bilateralem Sozialversicherungsabkommen, also z. B. nach Albanien, mussten Sie die nötigen Dokumente bisher auf Papier beantragen. Das ist ab sofort anders.
Aktuelles
Mitarbeitereinsatz im Ausland: Mit diesen neuen Werten rechnen Sie im Jahr 2026
Viele Unternehmen arbeiten mit Kunden, Zulieferern oder Partnern im Ausland – Ihres auch? Dann sind Sie vermutlich auch im Jahr 2026 wieder mit der Abrechnung von Auslandsdienstreisen beschäftigt. Hierfür gibt es seit dem 1.1.2026 wieder neue Pauschalen. Für jedes Land gelten andere Werte. Doch gewusst wie – und die Abrechnung von Dienstreisen ins Ausland erscheint gleich viel weniger kompliziert. Lesen Sie hier, wie Sie sich 2026 effizient und betriebsprüfungssicher durch die Auslandsreisekostenabrechnungen arbeiten.
Achtung neue Regeln: Wie Sie Sofortmeldungen in jedem Fall rechtzeitig und richtig abgeben
Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige müssen für ihre Mitarbeiter eine Sofortmeldung bei Beschäftigungsbeginn erstatten. Seit dem 1.1.2026 gilt das neu für einige weitere Branchen, in zwei anderen entfällt diese Pflicht. Der folgende Beitrag bringt Sie in puncto Sofortmeldung umfassend auf den neuesten Stand.
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Weniger Abgaben: Der U1-Satz der Minijob-Zentrale ist gesunken
Zum Jahreswechsel hat die Minijob-Zentrale Ihre Abgabe im U1-Verfahren für den Ausgleich von Aufwendungen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für alle Minijobber von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt. Die Abgabe im U2-Verfahren (Mutterschaft und Schwangerschaft) bleibt dagegen bei 0,22 %.
Aktuelles
Urlaubsabgeltung für einen Anspruch über mehrere Jahre kann steuerlich begünstigt sein
Beschäftigte, die das Unternehmen verlassen, haben häufig noch Urlaub, der nicht genommen wurde und abgegolten werden soll. Das Finanzgericht Münster urteilte kürzlich: Geht es bei der Abgeltung um Urlaub über mehrere Jahre, kann die Zahlung als außerordentliche Einnahme steuerlich begünstigt sein (FG Münster, Urteil vom 13.11.2025, Az.12 K 1853/23 E). Auf die Entscheidung sollten Sie Mitarbeiter hinweisen, die demnächst aus Ihrem Unternehmen ausscheiden.
Aktuelles
Anrufungsauskunft: Lassen Sie bei Zweifeln das Finanzamt für sich arbeiten
Hat Ihr Unternehmen zum Jahresbeginn neue Mitarbeiter eingestellt oder besondere Entgelt-Extras eingeführt, stehen Sie derzeit möglicherweise vor zahlreichen verzwickten Lohnsteuerfragen. Die Finanzverwaltung leistet in solchen Fällen im Wege einer Anrufungsauskunft höchst offizielle Rechtssicherheit – und das kostenlos.

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