Lohn & Gehalt aktuell 06.01.2025

KW 01-02 | 2025

Top-Thema:
Mitarbeitergesundheit – Fit in den Frühling 2025: Mit diesen Tipps bleiben Gesundheitsleistungen zu 100 % abgabenfrei

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2024 oder 2025? So ordnen Sie alle Einmalzahlungen richtig zu
Grundsätzlich berücksichtigen Sie Einmalzahlungen in dem Monat, in dem Sie sie auszahlen. Für diese Regel gilt in den kommenden 3 Monaten eine Ausnahme: die sogenannte Märzklausel, die von Entgeltabrechnern und Arbeitgebern hin und wieder übersehen wird.
Aktuelles
Wie Sie das SEPA-Mandat Ihres Unternehmens nach aktuellen Vorgaben regeln
Im Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) können Sie der Einzugsstelle ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das ist empfehlenswert. Denn auf diese Weise vermeiden Sie verspätete Beitragszahlungen und Säumniszuschläge. Ab 2025 können Sie das Mandat sogar elektronisch widerrufen.
Aktuelles
Achtung Deadline: Wie Sie den bevorstehenden Lohnnachweis pünktlich und betriebsprüfungssicher erstatten
Der 16.2.2025 ist ein wichtiges Datum auf Ihrer Agenda: Bis spätestens zu diesem Termin muss der digitale Lohnnachweis für die Unfallversicherung erledigt sein. Vergessen Sie die Meldung, darf der Unfallversicherungsträger (UV-Träger) schätzen. Das geschieht dann eher zu Ungunsten Ihres Unternehmens. Lesen Sie hier, worauf Sie achten sollten, damit Sie die Meldung bald abhaken können.
Aktuelles
Aufgepasst: Das ist der späteste Termin für Ihre aktuelle Jahresmeldung
Mit der kommenden Jahresmeldung teilen Sie der jeweils zuständigen Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (= der Krankenkasse) das im Jahr 2024 erzielte Arbeitsentgelt Ihrer Mitarbeiter mit. Der späteste Termin für Ihre nächste Jahresmeldung ist der 15.2.2025.
Fit in den Frühling 2025: Mit diesen Tipps bleiben Gesundheitsleistungen zu 100 % abgabenfrei
Erkältungszeit und der Start ins neue Jahr: Derzeit ist der Vorsatz Ihrer Kollegen, etwas für ihre Gesundheit zu tun, besonders präsent. Ihr Unternehmen profitiert ebenfalls von gesünderen und fitteren Beschäftigten. Deshalb finden betriebliche Gesundheitsleistungen bei Arbeitgebern und Mitarbeitern aktuell besonders viel Zustimmung. Sie als Entgeltabrechner sollten darüber hinaus dafür sorgen, dass die Leistungen keine Extrakosten verursachen – weder für Ihr Unternehmen noch für die Mitarbeiter. Das funktioniert sogar bei Leistungen, die Mitarbeiter im Homeoffice in Anspruch nehmen können.
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Mutterschutzlohn: Wie Sie bei unregelmäßiger Arbeitszeit richtig rechnen
Schwangere Mitarbeiterinnen erhalten während ihrer Mutterschutzfrist eine Entgeltfortzahlung, den sogenannten Mutterschutzlohn. Diesen berechnen Sie grundsätzlich nach dem Verdienst der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft. Doch was ist, wenn die Arbeitszeiten der Beschäftigten saisonal schwanken? Ein gerade veröffentlichtes Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln (vom 28.8.2024, Az. 5 SLa 45/24) liefert die Antwort.
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Beschäftigungsverbot und Mutterschutz: So viel Urlaub müssen Sie abgelten
Werdende Mütter dürfen bestimmte Tätigkeiten, die Mutter und Kind gefährden, nicht mehr ausüben. Während eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) sammelt die Mitarbeiterin allerdings weiterhin Urlaubstage an. Diese kann sie auch nach mehreren Mutterschutzfristen noch geltend machen, wie ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt (vom 20.8.2024, Az. 9 AZR 226/23, veröffentlicht am 19.11.2024). Diese „Ansammlung“ muss Ihr Unternehmen akzeptieren.
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