Ein Mitarbeiter, der für mehrere Betriebe desselben Unternehmens tätig ist: Das kommt vor allem in Matrixorganisationen häufig vor, wo eine Führungskraft Mitarbeiter in mehreren Betrieben führt. Aber welcher Betriebsrat ist dann für diese Führungskräfte zuständig? Welchen Betriebsrat müssen Sie als Arbeitgeber also bei deren Einstellung, Versetzung oder Entlassung beteiligen? Und welchen Betriebsrat dürfen diese mitwählen? Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in seinem Beschluss vom 22.5.2025 (Az. 7 ABR 28/24) ist für Sie als Arbeitgeber wenig erfreulich.

