Das Berufsausbilder-Magazin 31.03.2025

05 | 2025

Führung und Motivation:
Vielfalt als Chance: So fördern Sie Diversität in
der Ausbildung

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Schwänzen in der Berufsschule: Hier ist Strenge gefragt, die nicht demotiviert
Leider passiert es immer wieder: Auszubildende nehmen die betriebliche Ausbildung zwar ernst, aber die schulische keineswegs. Sie versäumen wichtige Unterrichtstunden in der Berufsschule und bringen Sie dadurch in Zugzwang. Außerdem gefährden sie das Ergebnis ihrer Abschlussprüfung. Beugen Sie dem vor und reagieren Sie im Falle eines Falles angemessen.
Die hohe Kunst des Vorstellungsgesprächs: richtig fragen, interpretieren und paraphrasieren
Im Zentrum der Bewerberauswahl steht für die meisten Unternehmen auch heute noch das Vorstellungsgespräch. Es hat den Vorteil, dass Sie sowohl fachlich als auch charakterlich und menschlich etwas über den Bewerber erfahren. Sie bekommen ein gutes Gefühl dafür, ob der möglicherweise künftige Azubi zu Ihnen passt. Umso wichtiger ist es, dass Sie seine Antworten, auch die nicht verbalen, richtig interpretieren und Techniken anwenden, um noch mehr zu erfahren. Stichwort: paraphrasieren.
Daher sollten Sie die Überstunden Ihrer Azubis im Blick haben
Es kann richtig teuer werden, wenn Auszubildende Überstunden ableisten und Sie davon nichts wissen. Außerdem schadet das Ihrem Ruf als auszubildendes Unternehmen. Und letztlich kommt es zu unnötigen Streitereien. Regeln Sie daher die Fragen rund um zu leistende Überstunden im Ausbildungsbetrieb grundsätzlich und informieren Sie Ihre Azubis, damit es erst gar nicht zum Ärger kommt.
Vorsicht vor Kündigung wegen häufiger Erkrankungen!
Wer häufiger wegen Krankheit fehlt, dem kann gekündigt werden. Vereinfacht ausgedrückt hat so das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern entschieden (Urteil vom 07.05.2024, Az. 5 Sa 56/23). Damit stellt sich Ihnen als Ausbilder die Frage, ob dieses Urteil auch auf Auszubildende anwendbar ist. Meine Empfehlung: Tun Sie das nicht oder nur mit äußerster Vorsicht!
Rufschädigung via TikTok: Wie 2 Auszubildenden gekündigt wurde und ob das wirklich rechtens ist
Stellen Sie sich vor, Ihre Auszubildenden veröffentlichen ungefragt Videos aus dem Ausbildungsunternehmen auf TikTok und sie zeigen dabei Ausbildungs- und Arbeitssituationen. Malen Sie sich zudem aus, Ihr Ausbildungsbetrieb kommt dabei alles andere als günstig weg. Jetzt ist guter Rat teuer. Der Schaden ist da, Sie sind sauer und Ihre Azubis haben Ihrer Ansicht nach eine Kündigung verdient. In einem ähnlich gelagerten Fall aus Südhessen wurde die Kündigung tatsächlich ausgesprochen. Damit stellt sich die Frage, ob der Ausbildungsbetrieb überzogen oder rechtens gehandelt hat. Hier erhalten Sie die Antwort.

Arbeitshilfen

  • Mildernde Faktoren fristlose Kündigung Azubis