Kommt es im Rahmen eines Fußballturniers, das der Ausbildungsbetrieb veranstaltet und an dem Azubis teilnehmen, zu einem Unfall, können Auszubildende nicht auf die Leistungen der Berufsgenossenschaft setzen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Kassel hervor (BSG, Urteil vom 26.09.2024, Az. B 2 U 14/22 R).
