Arbeitsrecht kompakt 19.05.2025

Sonderausgabe: Arbeitszeugnis: Die richtigen Worte zur Beurteilung

Wie Sie die Leistung des Mitarbeiters beurteilen

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Späteres Arbeitszeugnis muss nicht immer auf Beendigungszeitpunkt datiert werden
Im Arbeitszeugnis ist neben Unterschrift und Ort auch das Datum der Zeugnisausstellung zu vermerken. Hierbei wird zumeist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses angegeben; auch dann, wenn das Zeugnis später ausgefertigt wurde. Doch gibt ein Arbeitgeber abweichend von dieser Praxis das tatsächliche spätere Ausstellungsdatum an, kann der Arbeitnehmer nicht automatisch eine Rückdatierung seines Zeugnisses verlangen, wie der folgende Fall zeigt.
Wann & wie Sie Ihre Mitarbeiter beurteilen müssen
Die Regelungen in § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 109 Gewerbeordnung (GewO) gewähren Arbeitnehmern bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Doch Zeugnis ist nicht gleich Zeugnis.
Ihre Beurteilung im (noch) laufenden Arbeitsverhältnis
Eine Sonderform des Arbeitszeugnisses ist das Zwischenzeugnis. Anders als das „normale“ Zeugnis wird dieses nicht aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt. Aus diesem Grund sind bei dessen Erstellung einige Besonderheiten zu beachten. Außerdem kann Ihr Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis nicht einfach fordern, wenn ihm der Sinn danach steht.
Aufbau: Wie Sie das Zeugnis richtig strukturieren (Schritt 1–3)
Eine konsequente Strukturierung des Arbeitszeugnisses erleichtert Ihnen zugleich, die passenden Formulierungen für eine rechtssichere Beurteilung Ihrer Mitarbeiter zu finden. Mit folgenden 6 Bausteinen strukturieren Sie jedes qualifizierte Arbeitszeugnis korrekt.
Wie Sie die Leistung des Mitarbeiters beurteilen (Schritt 4)
Im nächsten Schritt ist im qualifizierten Zeugnis auch die Leistung des Arbeitnehmers zu bewerten. Für eine vollständige Leistungsbeurteilung sollten Sie zunächst eine Einschätzung zu den nachstehenden Punkten vornehmen:
Die Schlussformeln: So beenden Sie Ihr Zeugnis (Schritt 6)
Im letzten Absatz geht es um die Art und Weise der Beendigung und gegebenenfalls Dank für die Zusammenarbeit, Bedauern des Ausscheidens und Wünsche für die Zukunft. Doch hier ist es Ihre Entscheidung, welche Floskeln Sie verwenden möchten.
Welche Wahrheiten Sie im Zeugnis (nicht) erwähnen dürfen
Es ist praktisch ausgeschlossen, in einem qualifizierten Arbeitszeugnis einfach das zu sagen, was Sie von einem Mitarbeiter halten. Das Zeugnis muss nämlich nicht nur wahr, sondern auch wohlwollend sein. Hier verlangen die Arbeitsgerichte von Ihnen oft einen regelrechten Spagat, um die Wahrheit wohlwollend hinzubiegen.
Welche Zeugniswünsche Sie getrost zurückweisen dürfen
Die Erstellung eines Zeugnisses kostet Sie Zeit und Nerven und bringt Ihnen als Arbeitgeber wirtschaftlich keinen Vorteil. Daher ist es gut zu wissen, in welchen Fällen Sie die Wünsche Ihrer Mitarbeiter nach Zeugniserteilung oder -berichtigung getrost zurückweisen können.
Wie Sie die Beurteilung Ihrer Bewerber richtig analysieren
Wenn Sie ein Arbeitszeugnis lesen, werden Sie nach negativen Eigenschaften des Bewerbers vergeblich suchen. Das ist so von der Rechtsprechung gewollt. Um dennoch die richtigen Botschaften zu senden, hat sich in der Praxis eine spezielle Nomenklatur der Arbeitszeugnissprache entwickelt.
Klassische Zeugnisfehler: Wie Sie unnötigen Streit vermeiden
Immer wieder tappen Arbeitgeber in altbekannte Zeugnisfallen. Teils aus Unkenntnis, gelegentlich aber auch, um einem unliebsamen Mitarbeiter noch „eins auszuwischen“. Doch egal aus welcher Motivation: Auf „kleine Rachetaten“ und formelle Unzulänglichkeiten reagieren Arbeitsrichter allergisch und regelmäßig erleiden Sie als Arbeitgeber damit Schiffbruch. Mit folgenden 6 Tipps vermeiden Sie Streit, der Sie nur Geld kostet, Ihnen aber keinen wirtschaftlichen Vorteil bringt.

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