Mit Blick auf die Ansprüche Ihrer Mitarbeiter auf eine Freistellung für die Pflege von Angehörigen sind vor allem 2 Gesetze zu unterscheiden: das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) und das Pflegezeitgesetz (PflegeZG). Eine vollständige Arbeitsbefreiung ist dabei nur
unter den Voraussetzungen des PflegeZG möglich. Im Folgenden bekommen Sie einen kurzen Überblick über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Gesetze.
