Arbeitsrecht kompakt 28.07.2025

Pflegezeiten: Das sollten Sie als Arbeitgeber wissen

Pflegezeit: Diese Voraussetzungen & Formalien gelten

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Die Ansprüche Ihrer Mitarbeiter auf (vollständige) Freistellung im Überblick
Mit Blick auf die Ansprüche Ihrer Mitarbeiter auf eine Freistellung für die Pflege von Angehörigen sind vor allem 2 Gesetze zu unterscheiden: das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) und das Pflegezeitgesetz (PflegeZG). Eine vollständige Arbeitsbefreiung ist dabei nur unter den Voraussetzungen des PflegeZG möglich. Im Folgenden bekommen Sie einen kurzen Überblick über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Gesetze.
Pflegezeit: Diese Voraussetzungen & Formalien gelten
Nach den §§ 3 und 4 PflegeZG haben Beschäftigte einen Anspruch auf Arbeitsfreistellung für maximal 6 Monate zur Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung (Pflegezeit). Für die Geltendmachung dieses Anspruchs müssen jedoch vor allem bestimmte (Antrags-)Spielregeln eingehalten werden. Im Wesentlichen geht es um 3 Konstellationen der Pflegezeit, die ich Ihnen im Folgenden überblickartig vorstelle.
Hier dürfen pflegende Angehörige von der Arbeit fernbleiben
Es gibt Situationen, in denen kann man nicht erst planen, sich in eine Pflegesituation zu begeben. Vielmehr kann das Leben jeden Tag den Eintritt eines solchen Ereignisses mit sich bringen. Für diesen Fall gibt das PflegeZG allen Beschäftigten – unabhängig von der Unternehmensgröße (!) – das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. Diese Tage sollen dafür genutzt werden können, um bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation ihre Angehörigen selbst zu versorgen oder eine geeignete Pflegeversorgung zu organisieren (§ 2 Abs. 1 PflegeZG).
Von ersten Gedanken bis zur Musterformulierung: So machen Sie Ihr Unternehmen für kommende Pflegezeiten fit!
Als Arbeitgeber müssen Sie immer auf alles gefasst sein. Nichts ist schlimmer, als mit Blick auf langfristig ausfallende (wichtige) Arbeitnehmer kalt erwischt zu werden und keinen Plan B in der Tasche zu haben. Hinsichtlich der Pflegewünsche Ihrer Mitarbeiter ist eine gut strukturierte Personalorganisation das A & O. Im Folgenden ein paar Tipps, die Ihnen Sicherheit geben werden.
Fragen und Antworten: Entgeltfortzahlung, Befristung & Co.
Tritt einer Ihrer Beschäftigten eine Freistellung nach den Pflegezeitgesetzen an, ist für Sie das Thema damit noch lange nicht durch. Wenn die (Familien-)Pflegezeit eines Mitarbeiters feststeht, stellen sich für Sie allen voran 2 wichtige Fragen.
Urlaub: So kürzen Sie den Urlaub für Pflegezeiten
Auch während der Pflegezeit erhält Ihr Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Allerdings können Sie den Jahresurlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat (!) der Pflegezeit mit vollständiger Freistellung um 1/12 kürzen (§ 4 Abs. 4 PflegeZG).
So können Ihre Mitarbeiter bis zu 24 Monate Teilzeitanspruch geltend machen
Wie Sie bereits auf den vorstehenden Seiten dieser Sonderausgabe erfahren haben, ist der Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) je pflegebedürftigem Angehörigen auf maximal 6 Monate begrenzt. Benötigt einer Ihrer Beschäftigten – was durchaus nicht selten der Fall sein dürfte – mehr Zeit zur Pflege seines Angehörigen, kann er diese nur unter den Voraussetzungen des Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) geltend machen.

Arbeitshilfen

  • Checkliste: Nebenpflichtverletzung im Pflegefall
  • Musterformulierung: Ankündigung Pflege- oder Familienpflegezeit
  • So erklären Sie die Kürzung rechtssicher