Bereits in der vierten Ausgabe von „Arbeitsrecht kompakt“ in diesem Jahr berichtete ich von einem Fall, in dem die Mitarbeiter – zugleich Gewerkschaftsmitglieder – auf ihrer Website über ihren Arbeitsgeber herzogen. Der Arbeitgeber reagierte mit einer Abmahnung. Während das Gericht diese damals für rechtmäßig erachtete, entschied dasselbe Gericht in einem weiteren Verfahren nunmehr komplett
anders.
