Vielen Arbeitgebern ist auch heute nicht bewusst, dass ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit der Gewährung einer Rente für den jeweiligen Mitarbeiter endet. Haben Sie nicht vorgesorgt, bleiben dann nur noch die (angreifbare) Kündigung oder der Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Im nachfolgenden Beitrag erfahren Sie, wie Sie eine solche Situation vermeiden können.
