Arbeitsrecht kompakt 19.05.2025

KW 21-22 I 2025

Arbeitgeber zahlt vier Jahre ohne Rechtsgrund Schichtzulage: Arbeitnehmer hat auch zukünftig Anspruch

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Arbeitnehmer kracht mit Schubkarre dreimal gegen den Zaun: Für Schaden muss er nicht aufkommen!
Wer viel arbeitet, macht auch Fehler! Dieses Zitat gilt nicht nur im eigenen Haushalt, sondern vor allem im Job. Die Rechtsprechung hat dieser Tatsache bereits vor vielen Jahren dadurch Rechnung getragen, dass die Haftung von Arbeitnehmern stark abgemildert wurde, wenn es sich bei der Tätigkeit, die letztendlich zu dem Schaden führte, um eine „betrieblich veranlasste“ Tätigkeit handelte.
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Arbeitgeber zahlt 4 Jahre ohne Rechtsgrund Schichtzulage: Arbeitnehmer hat auch zukünftig Anspruch
Vielen Arbeitgebern ist nach wie vor nicht bewusst, wie schnell sich bestimmte außervertragliche zusätzliche Zahlungen an die Arbeitnehmer zu einem Anspruch auch für die Zukunft entwickeln können. Im nachfolgenden Fall war der Sachverhalt etwas anders. Der Arbeitgeber hatte über Jahre hinweg Zulagen an den Arbeitnehmer gezahlt, die er eigentlich nicht hätte zahlen müssen. Mit einer einfachen Einstellung der Zahlungen kam er vor dem Arbeitsgericht jetzt nicht mehr durch.
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Karnevalsveranstaltung spricht nicht gegen Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit ist für Sie meist eine Blackbox: Oft sind es pure Zufälle, dank derer Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass die Krankheit nur vorgetäuscht war, um mehr Freizeit zu haben. Das beruht auf dem hohen Beweiswert, den die – für den Arbeitgeber ausgefertigte, sehr oberflächliche – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat.
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Abberufener Geschäftsführer kann Arbeitnehmer sein
Bei der Betrachtung eines Geschäftsführers ist es wichtig, zwischen zwei Rechtsverhältnissen zu unterscheiden. Das eine ist das Geschäftsführerdienstverhältnis auf Basis eines Anstellungsvertrages. Das andere ist die organschaftliche Bestellung zum Geschäftsführer. Beides ist getrennt zu betrachten. Ob das zugrunde liegende Anstellungsverhältnis mit der Abberufung von der Organstellung automatisch endet, hängt grundsätzlich von der Vertragsgestaltung ab.
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Kryptowährung kann als Sachbezug nur ein Teil des Lohns sein
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es für viele Menschen interessant, auf alternative Wertanlagen zu setzen. Auch am Arbeitsrecht geht das Thema nicht spurlos vorbei. So stellt sich die Frage, ob das Gehalt oder Provisionen ganz oder teilweise in Kryptowährungen gezahlt werden können. Hier hat nun das Bundesarbeitsgericht eine Grundsatzentscheidung getroffen.
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Arbeitgeber kann Lohnzahlung nach Ende zurückverlangen
Manche Lohnabrechnungen sind schwierig nachzuvollziehen, sodass sich Fehler und Überzahlungen einschleichen können. Doch auch bei völlig eindeutigen Überzahlungen meldet sich nicht jeder Arbeitnehmer und weist auf den Fehler hin. Bemerken Sie als Arbeitgeber diesen später, ist Streit vorprogrammiert und häufig wird der „schwarze Peter“ hin- und hergeschoben. Regelmäßig kommt dann das Argument des Mitarbeiters, es liege Entreicherung vor, das Geld sei verbraucht. Doch so einfach müssen Sie den Arbeitnehmer nicht davonkommen lassen. Einen besonders dreisten Fall hatte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen zu entscheiden.
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Arbeitshilfen

  • Musterformulierung: Freiwilligkeitsvorbehalt
  • Musterformulierung: Vertragsdauer
  • Musterformulierung: Abberufung als Geschäftsführer