Wer viel arbeitet, macht auch Fehler! Dieses Zitat gilt nicht nur im eigenen Haushalt, sondern vor allem im Job. Die Rechtsprechung hat dieser Tatsache bereits vor vielen Jahren dadurch Rechnung getragen, dass die Haftung von Arbeitnehmern stark abgemildert wurde,
wenn es sich bei der Tätigkeit, die letztendlich zu dem Schaden führte, um eine „betrieblich veranlasste“ Tätigkeit handelte.
