Im Arbeitsverhältnis gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Das gilt grundsätzlich auch für den Lohn bzw. die Lohnhöhe. Zu Streitigkeiten kommt es insoweit vor allem dann immer wieder, wenn der Arbeitgeber scheinbar gleiche Tätigkeiten unterschiedlich bezahlt. Im nachfolgenden Fall wurde die erheblich unterschiedliche Bezahlung zweier Personalleiter aus guten Gründen für gerechtfertigt angesehen.
