Arbeitsrecht kompakt 21.04.2025

KW 17-18 I 2025

Trotz Differenz von 5.800 €: Personalleiter hat keinen Anspruch auf Gehaltshöhe seines Kollegen

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Trotz Differenz von 5.800 €: Personalleiter hat keinen Anspruch auf Gehaltshöhe seines Kollegen
Im Arbeitsverhältnis gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Das gilt grundsätzlich auch für den Lohn bzw. die Lohnhöhe. Zu Streitigkeiten kommt es insoweit vor allem dann immer wieder, wenn der Arbeitgeber scheinbar gleiche Tätigkeiten unterschiedlich bezahlt. Im nachfolgenden Fall wurde die erheblich unterschiedliche Bezahlung zweier Personalleiter aus guten Gründen für gerechtfertigt angesehen.
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Stichtagsregelung: Wer vorher ausscheidet, bekommt nichts
Jahressonderzahlungen dienen gemeinhin dazu, den Mitarbeiter zusätzlich zu motivieren. Mit Blick auf ehemalige Mitarbeiter wird dieses Ziel naturgemäß komplett verfehlt. Wollen Sie aus diesem Grund die Sonderzahlung vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt abhängig machen, müssen Sie eine wichtige Voraussetzung beachten.
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Kein Anspruch auf Zahlung aus falscher Lohnabrechnung
Nicht jeder Arbeitnehmer erhält ein monatliches Festgehalt. Oft kommen diverse (tarifliche) Zulagen und Berechnungspositionen hinzu. Die Lohnabrechnung wird dadurch kompliziert und schwerer nachvollziehbar. Gleichwohl sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, eine korrekte und umfassende Bescheinigung auszustellen. Hierauf haben Ihre Mitarbeiter sogar einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch. Wenn sich Fehler zugunsten eines Mitarbeiters eingeschlichen haben, sind Sie aber nicht an die falsche Abrechnung gebunden.
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Arbeitnehmerin erfährt erst spät nach Kündigung von Schwangerschaft: Klage wird nachträglich zugelassen
Für jeden Arbeitgeber ein absolutes Worst-Case-Szenario: Die sicher geglaubte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Mitarbeiterin wird dadurch unwirksam, dass diese schwanger war bzw. ist. Im nachfolgenden Fall konnte sich der Arbeitgeber nicht einmal sicher sein, obwohl die Klagefrist gegen die Kündigung bereits abgelaufen war.
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Betriebsrat verhindert Durchführung von „Inhouse“-Schulung
Besteht in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat, geht ohne diesen fast nichts. Die Mitbestimmungsrechte sind generell im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt und dabei ziemlich umfassend. Im nachfolgenden Fall musste der Arbeitgeber das ebenfalls erleben, als er seinen Mitarbeitern eine freiwillige Schulung anbot.
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Entschädigung kann auch Aktienoptionsrechte erfassen
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot sollten Sie mit Arbeitnehmern vereinbaren, die nach Ende des Arbeitsverhältnisses durch das Abwerben von Kunden oder eine Konkurrenztätigkeit erheblichen wirtschaftlichen Schaden bei Ihnen verursachen können. Ihre Gegenleistung, die Karenzentschädigung, ist dann gut investiert. Gleichwohl kann auch bei der Karenzentschädigung Streit entstehen. Schließlich sind die Regelungen zur Berechnung durchaus komplex und es werden auch Leistungen jenseits des Gehalts mit einbezogen.
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Arbeitnehmer kann Anspruch auf Zeugnis auch vollstrecken
Es ist praktisch ausgeschlossen, in einem qualifizierten Arbeitszeugnis einfach das zu sagen, was Sie von einem Mitarbeiter halten. Aus dem Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis hat sich eine eigene „Zeugnissprache“ entwickelt. Doch auch wenn das allen klar ist, wird manchmal um jede Formulierung gerungen. Haben Sie sich in einem gerichtlichen Vergleich schließlich auf ein Zeugnis geeinigt, kann der Arbeitnehmer dies durchsetzen. Maßgeblich ist dann aber, was der Vergleich genau vorgibt.
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Arbeitshilfen

  • Musterformulierung: Lohnrückforderung
  • Musterformulierung: Versetzungsvorbehalt