Der Sommerurlaub steht vor der Tür und viele Arbeitnehmer planen hierfür auch das sogenannte Urlaubsgeld voll mit ein. Als Arbeitgeber müssen Sie eine solche Sonderzahlung zwar nicht gewähren, jedoch bietet es sich oftmals als zusätzliche Motivationshilfe an. Daneben
regeln auch einige Tarifverträge den Anspruch auf Urlaubsgeld. Im nachfolgenden Fall war jedoch für bestimmte Fälle eine Kürzung vorgesehen, welche der Arbeitnehmer nicht hinnehmen wollte.
