Auf den Ausspruch einer Kündigung folgt häufig eine Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das einen Schwebezustand, insbesondere mit Blick auf die Lohnzahlung. Wird die Kündigung nach Monaten – oder sogar Jahren – gekippt,
müssen Sie mitunter tief in die Tasche greifen, ohne eine entsprechende Gegenleistung erhalten zu haben.
