Das Arbeitsleben ist ohne technische Hilfsmittel nicht vorstellbar. Das reicht von ganz offensichtlichen und zur Kontrolle eingeführten Einrichtungen wie elektronischen Stechuhren bis zur Verwendung von Mailprogrammen ohne jede Überwachungsabsicht. Da es auf die
Absicht hinter der Einrichtung nicht ankommt, ist die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung solcher Systeme sehr weitgehend.

