Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Vielmehr können Mitarbeiter nur dann eine solche Sonderzahlung von Ihnen verlangen, wenn es dafür eine besondere Rechtsgrundlage gibt. Eine derartige Verpflichtung kann sich insbesondere aus dem Tarif- bzw. Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Dort sind dann auch die Höhe und die Zahlungsmodalitäten festzulegen. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob Sie Arbeitnehmer von der Zahlung ausnehmen oder bei zeitnahem Ausscheiden sogar eine Rückzahlung verlangen können.

