Arbeitsrecht kompakt 07.10.2024

KW 41-42 | 2024

Dienstreisen:
Wenn jemand eine Reise tut, … dann stellen sich auch viele arbeitsrechtliche Fragen; jedenfalls bei einer Dienstreise. Umso wichtiger, dass Sie in Ihrem Betrieb in puncto Dienstreise für klare Regeln sorgen

Corona-Pandemie:
Arbeitgeber durfte Pflegekraft wegen fehlenden Immunitätsnachweises zwar freistellen, aber nicht abmahnen

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Corona-Sonderzahlung auch während der Altersteilzeit
Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang in die Altersrente ermöglicht werden. Unabhängig von der gewählten Variante erfolgt immer eine Arbeitszeit- und Entgeltreduzierung. Gerade für das häufig gewählte Blockmodell stellt sich dann die Frage, wie sich Lohnerhöhungen oder Sonderzahlungen auswirken.
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Weihnachtsgeld als Lohn: Keine Stichtagsregelung möglich
Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Vielmehr können Mitarbeiter nur dann eine solche Sonderzahlung von Ihnen verlangen, wenn es dafür eine besondere Rechtsgrundlage gibt. Eine derartige Verpflichtung kann sich insbesondere aus dem Tarif- bzw. Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Dort sind dann auch die Höhe und die Zahlungsmodalitäten festzulegen. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob Sie Arbeitnehmer von der Zahlung ausnehmen oder bei zeitnahem Ausscheiden sogar eine Rückzahlung verlangen können.
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Ablehnung eines Teilzeitwunsches müssen Sie begründen
Als Arbeitgeber werden Sie mitunter auch mit außergewöhnlichen Teilzeitwünschen konfrontiert. Dies beginnt bei relativ geringfügigen Arbeitszeitverringerungen und führt bis zu Anträgen, bei denen im Wesentlichen die Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit im Vordergrund steht. Wenn Sie den Teilzeitwunsch ablehnen wollen, müssen Sie dies in jedem Fall sachlich und umfassend begründen.
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Corona: Arbeitgeber durfte fehlenden Immunitätsnachweis nicht als Anlass für eine Abmahnung nehmen
Auch nachdem die große Pandemie-Phase inzwischen bereits längere Zeit zurückliegt, beschäftigt diese immer noch die Gerichte. Wichtig für Sie als Arbeitgeber ist das vor allem mit Blick auf mögliche künftige vergleichbare Ereignisse. Keiner kann heute sagen, ob und wann eventuell erneut ein Virus das öffentliche Leben so beeinflussen wird, wie es 2020 bis 2022 gewesen ist. Das folgende Urteil zeigt dahingehend, dass Sie als Arbeitgeber zwar in bestimmten Branchen Maßnahmen zum Schutz Ihrer „Kunden“ ergreifen müssen. Die Hürden für eine Abmahnung Ihrer Mitarbeiter sind dagegen aber deutlich höher.
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Falscher Firmenstempel: Kündigung dennoch wirksam
Sprechen Sie eine begründete Kündigung aus, ist es besonders ärgerlich, wenn diese letztendlich an einem einfachen Formfehler scheitert. Wird beispielsweise die Unterschrift vergessen oder unterschreibt eine nicht kündigungsberechtigte Person, ist die Kündigung dahin. Im nachfolgenden Fall sorgte ein falscher Stempel für Verwirrung.
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Dienstreisen: Was Sie regeln sollten, wenn Ihre Mitarbeiter im Auftrag der Firma unterwegs sind
Messen, Besuche bei Kunden und Geschäftspartnern oder persönliche Besuche in anderen Niederlassungen: Dienstreisen sind in vielen Jobs auch durch Videokonferenzen nicht vollständig zu ersetzen. Doch „Wenn einer eine Reise tut …“ – dann sind viele Dinge zu regeln. Das gilt vor allem für Sie als Arbeitgeber, wenn Sie Ihre Mitarbeiter auf (Dienst-)Reise schicken.
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