Sonderausgabe

Als Arbeitgeber sollten Sie aus diesen Gründen zunächst immer die „elegante“ Trennung in Betracht ziehen

Genießt ein Arbeitnehmer allgemeinen Kündigungsschutz, wird es oftmals schwierig mit einer reibungslosen Kündigung. Eine rechtssichere Alternative kann Ihnen dann die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses bieten. Schließlich kann jedes Arbeitsverhältnis jederzeit durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden.

Burkhard Boemke

12.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Auf der Suche nach dem richtigen Weg, sich von einem Mitarbeiter zu trennen, entscheiden sich Arbeitgeber in der betrieblichen Praxis oftmals für einen Aufhebungsvertrag. Auch wenn Sie Ihren Arbeitnehmer von einer einvernehmlichen Beendigung regelmäßig nur durch das Angebot einer Abfindungszahlung überzeugen können, lohnt sich ein Aufhebungsvertrag auch für Sie als Arbeitgeber. Schließlich bietet Ihnen die einvernehmliche Trennung gegenüber einer Kündigung folgende Vorteile:

  1. Weder der allgemeine noch der besondere Kündigungsschutz gelten.
  2. Sie müssen keine Kündigungsfristen oder -termine beachten.
  3. Sie vermeiden langwierige und kostspielige Kündigungsschutzprozesse.
  4. Der Aufhebungsvertrag bedarf nicht der Beteiligung des Betriebsrats.
  5. Auch etwaige Zustimmungen von Behörden oder sonstigen Dritten sind nicht erforderlich.

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