Bisher hatten Krankenkassen bei verspäteten Beitragszahlungen oder Beitragsnachweisen einen gewissen Ermessensspielraum. Das heißt, sie konnten auf die Erhebung von Säumniszuschlägen verzichten. Ab 2026 gilt aber: Für nicht oder verspätet gezahlte Beiträge müssen Zuschläge erhoben werden – ohne Ausnahme.
Einzugstellen
Achtung, neue Säumnis-Regeln! Wie Sie seit dem 1.1.2026 unnötige Zahlungen vermeiden
Seit diesem Jahr sind alle gesetzlichen Krankenkassen zur Erhebung von Säumniszuschlägen verpflichtet, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Lesen Sie hier, wie Sie die Extrazahlung nach aktuellen Vorgaben vermeiden.
