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Abfindung: Wie Sie die „richtige“ Höhe finden und die Zahlung rechtssicher vereinbaren

Um eine Abfindung werden Sie in aller Regel nicht umhin kommen, wenn Ihr Mitarbeiter den Beendigungsvertrag unterzeichnen soll. Für deren Höhe gibt es keine festen Regeln. Das Gesetz gibt zwar an einigen Stellen Orientierungshilfen in bestimmten Konstellationen, wie z. B. bei Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung (§ 1a Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz). Die Abfindungsbeträge im Rahmen eines Aufhebungsvertrags sind jedoch frei verhandelbar. Nutzen Sie diesen Spielraum!

Burkhard Boemke

12.01.2026 · 2 Min Lesezeit

In die Verhandlung über die Abfindungshöhe sollten Sie regelmäßig folgende Überlegungen und Faktoren einbeziehen:

  • bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  • Stellung Ihres Mitarbeiters im Betrieb,
  • Wahrscheinlichkeit der Unwirksamkeit einer (alternativen) Kündigung,
  • aktuelle Arbeitsmarktsituation und
  • konkrete Aussichten Ihres Mitarbeiters, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

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