Lohnsteuer und Sozialversicherung

Ab 1.1.2028 können Sie Kurzarbeitergeld voraussichtlich nur noch digital beantragen

Das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung (s. o.) beschert Ihnen noch weitere Änderungen, die Ihre Kommunikation mit der zuständigen Arbeitsagentur effizienter gestalten sollen. So soll der Antrag auf Kurzarbeitergeld bald nur noch digital möglich sein. Lesen Sie hier, worauf Sie sich einstellen sollten.

Britta Schwalm

07.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur kann für Ihr Unternehmen eine nützliche finanzielle Unterstützung sein. Voraussetzungen hierfür sind die richtige Berechnung sowie eine rechtzeitige und korrekte Antragsstellung von Ihrer Seite.

Erst die Anzeige, dann der Antrag

Wenn in Ihrem Unternehmen Kurzarbeit angeordnet wird, zeigen Sie das der Arbeitsagentur an. Diese entscheidet daraufhin, ob die Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld vorliegen. Ist das der Fall, zahlen Sie das Kurzarbeitergeld in der ermittelten Höhe zunächst an Ihre Mitarbeiter aus. Anschließend stellen Sie den Antrag auf die Leistung bei der Arbeitsagentur. Folgende Möglichkeiten haben Sie momentan für die Anzeige und den Antrag auf Erstattung:

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