Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur kann für Ihr Unternehmen eine nützliche finanzielle Unterstützung sein. Voraussetzungen hierfür sind die richtige Berechnung sowie eine rechtzeitige und korrekte Antragsstellung von Ihrer Seite.
Erst die Anzeige, dann der Antrag
Wenn in Ihrem Unternehmen Kurzarbeit angeordnet wird, zeigen Sie das der Arbeitsagentur an. Diese entscheidet daraufhin, ob die Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld vorliegen. Ist das der Fall, zahlen Sie das Kurzarbeitergeld in der ermittelten Höhe zunächst an Ihre Mitarbeiter aus. Anschließend stellen Sie den Antrag auf die Leistung bei der Arbeitsagentur. Folgende Möglichkeiten haben Sie momentan für die Anzeige und den Antrag auf Erstattung:
