1. Drucken Sie das Zeugnis auf Firmenbriefpapier
Arbeitszeugnisse müssen schriftlich auf aktuellem Firmenbriefpapier mit korrekter Anschrift erstellt und unterschrieben werden (BAG, 03.03.1993, 5 AZR 182/92).
2. Schreiben Sie das Zeugnis in deutscher Sprache
Ein Zeugnis muss in deutscher Sprache verfasst sein. Einen Anspruch auf eine andere Sprache hat der Mitarbeiter nicht. Übliche Überschriften sind „Arbeitszeugnis“, „Ausbildungszeugnis“ oder „Zwischenzeugnis“.
