Ein Auszubildender würde großen Mut beweisen, wenn er innerhalb seiner Probezeit zu Recht auf einen Missstand hinweist. Werden beispielsweise Arbeitsschutzregeln nicht eingehalten, dann ist das ein grobes Vergehen der verantwortlichen Mitarbeiter. Eine Meldung ist trotzdem alles andere als selbstverständlich, da sie sehr unbequeme Folgen haben kann.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Das Berufsausbilder-Magazin‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- praxisnahen und sofort einsetzbaren Lösungen für Ihren Arbeitsalltag, inklusive bearbeitbarer Arbeitshilfen, Muster und Vorlagen zum Download
- 100 % Rechtssicherheit durch detaillierte Beleuchtung aller rechtlichen Stolperfallen und aktuellen Rechtsproblematiken
- aktuellen Themen und Best Practices erfolgreicher Ausbildungsbetriebe
