Rechtliche Fragen und Urteile

Wenn der Azubi das Hinweisgeberschutzgesetz nutzt …

Wer einen Missstand im Unternehmen feststellt, hat das Recht, diesen zu berichten, beispielsweise einer externen Meldestelle. Daraus darf kein Nachteil für ihn entstehen. Das gilt auch für Auszubildende. Und es gilt für Personen, die sich noch in der Probezeit befinden. Eine Kündigung kann unter Umständen aber trotzdem rechtens sein.

Martin Glania

06.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Ein Auszubildender würde großen Mut beweisen, wenn er innerhalb seiner Probezeit zu Recht auf einen Missstand hinweist. Werden beispielsweise Arbeitsschutzregeln nicht eingehalten, dann ist das ein grobes Vergehen der verantwortlichen Mitarbeiter. Eine Meldung ist trotzdem alles andere als selbstverständlich, da sie sehr unbequeme Folgen haben kann.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Das Berufsausbilder-Magazin‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • praxisnahen und sofort einsetzbaren Lösungen für Ihren Arbeitsalltag, inklusive bearbeitbarer Arbeitshilfen, Muster und Vorlagen zum Download
  • 100 % Rechtssicherheit durch detaillierte Beleuchtung aller rechtlichen Stolperfallen und aktuellen Rechtsproblematiken
  • aktuellen Themen und Best Practices erfolgreicher Ausbildungsbetriebe