Im Jahr 2025 waren laut einer Erhebung der DAK Arbeitnehmer im Durchschnitt 19,5 Tage krank. Damit hat sich der Trend zu häufigen Erkrankungen, der seit einigen Jahren anhält, gefestigt. Für Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe ist das eine teure Angelegenheit. Sie müssen das Entgelt weiter leisten, ohne eine Gegenleistung hierfür zu erhalten. Als häufigste Ursachen für Krankschreibungen wurden in Deutschland Atemwegsinfekte, Muskel-Skelett-Probleme und psychische Erkrankungen registriert.
Rechtliche Fragen und Urteile
Wann die Entgeltfortzahlung für Auszubildende an ihre Grenzen kommt
Auszubildende sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und genießen diesbezüglich auch alle Rechte. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört die Lohnfortzahlung dazu. Als Ausbildungsbetrieb müssen Sie diese für 6 Wochen leisten, wenn der Azubi erkrankt. Meldet sich der Azubi kurz nach diesen 6 Wochen erneut krank, dann stellt sich die Frage, ob Sie seine Vergütung im Rahmen der Lohnfortzahlung erneut weiter leisten müssen. Ein aktuelles Gerichtsurteil bringt Ihnen Erkenntnisse.
