Kündigung

Sonderkündigungsschutz beginnt vor jedem Abschnitt neu

Als Arbeitgeber trauert man naturgemäß (fast) jedem Mitarbeiter nach, der eine Elternzeit ankündigt. Oft geht es dann nämlich gerade mit Blick auf eine notwendige Umorganisation ans Eingemachte. Andererseits kann eine solche Elternzeit aber auch (vorübergehend) verhindern, dass Sie sich als Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen können. Mit der Ankündigung einer Elternzeit geht nämlich auch noch ein Sonderkündigungsschutz einher, und das ggf. auch noch mehrmals, wie dieser Fall zeigt.
Business man sending resignation letter to boss and Holding Stuff Resign Depress or carrying cardboard box by desk in office.

Burkhard Boemke

13.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Am 23.07.2024 beantragte ein Techniker im Tiefbauamt eine aufgeteilte Elternzeit wie folgt:

Meine Elternzeit nehme ich in Vollzeit im 1. Lebensmonat (11.07.2024 bis 10.08.2024 – 1. Abschnitt) und voraussichtlich im 13. Lebensmonat (11.07.2025 bis 10.08.2025 – 3. Abschnitt) meiner Tochter.

Der 2. Abschnitt meiner Elternzeit beginnt am 11.11.2024 und endet am 10.07.2025, und der 4. Abschnitt meiner Elternzeit beginnt am 11.08.2025 und endet am 10.07.2027. In diesen Zeiten möchte ich befristet meine wöchentliche Arbeitszeit auf 24 Wochenstunden reduzieren. Diese Stunden teile ich auf drei Werktage auf (Dienstag, Mittwoch und Freitag).

Mit Schreiben vom 01.08.2024 bewilligte der Arbeitgeber die Elternzeit.

Am 12.10.2024 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach Anhörung des Personalrats noch während der Probezeit zum 31.10.2024.

Der Arbeitnehmer wollte das nicht hinnehmen und zog vor das Arbeitsgericht. Er war der Auffassung, der besondere Kündigungsschutz bestehe vor jedem Elternzeitabschnitt gesondert. Hier habe dieser also 8 Wochen vor dem 11.11.2024 begonnen.

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