Urteil des Monats

Sachleistung & Mindestlohn: Aus diesem Entgelt berechnen Sie die Beiträge

Das monatliche Arbeitsentgelt von Mitarbeitern kann – zumindest zum Teil – auch aus Sachleistungen wie einem Firmenwagen bestehen. Doch sind diese Sachleistungen ebenso wie Geld geeignet, den Mindestlohnanspruch zu erfüllen? Und woraus berechnet der Arbeitgeber in solchen Fällen die Sozialversicherungsbeiträge? Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) zeigt: Das Thema ist gar nicht so einfach (vom 23.6.2026, Az. L 9 BA 933/26). Lesen Sie hier, worauf Sie besonders achten müssen.
Woman judge hand holding gavel to bang on sounding block in the court room.

Britta Schwalm

15.09.2026 · 2 Min Lesezeit

Ein Vermögensberater beschäftigte seine Ehefrau als Vertriebsmitarbeiterin im Innen- und Außendienst sowie als Teamleiterin. Die wöchentliche Arbeitszeit lag bei 20 Stunden. Das monatliche Bruttoentgelt betrug zunächst 770 € monatlich. Es setzte sich zusammen aus

  • der 1-%-Versteuerung des zur Verfügung gestellten Dienstwagens, veranschlagt mit 478 € monatlich sowie
  • 292 € Bruttovergütung

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