Arbeitsrecht

Kündigung und Einladung zum BEM: Warum das Einwurf-Einschreiben nun doch wieder eine Option ist

Wie können Sie Ihren Mitarbeitern wichtige Schreiben wie die Kündigung oder die Einladung zum BEM nachweisbar zustellen? Diese Frage stellt sich für Sie als Arbeitgeber immer dann, wenn der betreffende Mitarbeiter etwa krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommt. Erst im Mai hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass das Einwurf-Einschreiben keinen Anscheinsbeweis für die Zustellung begründet und damit ungeeignet ist (BAG, 7.5.2026, 2 AZR 184/25). Doch diese Rechtsprechung ist schon wieder überholt.
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Hildegard Gemünden

24.08.2026 · 1 Min Lesezeit

BAG: Scan-Verfahren begründet keinen Anscheinsbeweis der Zustellung, …

Im oben genannten BAG-Urteil geht es um eine krankheitsbedingte Kündigung. Sie scheiterte daran, dass der Arbeitgeber nicht nachweisen konnte, dass er den Mitarbeiter vorher zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) eingeladen hatte. Der Mitarbeiter bestritt, dass er die Einladung erhalten habe. Der Arbeitgeber, der die Einladung per Einwurf-Einschreiben verschickt hatte, legte zum Nachweis seinen Einlieferungsbeleg sowie den von der Post reproduzierten Auslieferungsbeleg vor.

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