BAG: Scan-Verfahren begründet keinen Anscheinsbeweis der Zustellung, …
Im oben genannten BAG-Urteil geht es um eine krankheitsbedingte Kündigung. Sie scheiterte daran, dass der Arbeitgeber nicht nachweisen konnte, dass er den Mitarbeiter vorher zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) eingeladen hatte. Der Mitarbeiter bestritt, dass er die Einladung erhalten habe. Der Arbeitgeber, der die Einladung per Einwurf-Einschreiben verschickt hatte, legte zum Nachweis seinen Einlieferungsbeleg sowie den von der Post reproduzierten Auslieferungsbeleg vor.
