Das war passiert: Eine Arbeitnehmerin hatte an einem Fußballturnier des Arbeitgebers teilgenommen. Dieses fand bundesweit in Vorrundenturnieren statt und endete am Finaltag mit insgesamt 21 Mannschaften. Allerdings verletzte sie sich an diesem Tag beim Fußballspielen schwer und erlitt einen Kreuzbandriss. Die Berufsgenossenschaft fühlte sich hierfür allerdings nicht zuständig und lehnte entsprechende Leistungen ab. Die Arbeitnehmerin klagte dagegen.
Rechtliche Fragen und Urteile
Kreuzbandriss beim betrieblichen Fußballturnier – zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?
Auszubildende sind grundsätzlich wie normale Arbeitnehmer auch gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Dazu zählen unter bestimmten Umständen auch Sportveranstaltungen, die intern durchgeführt werden. Der folgende Fall zeigt allerdings, dass es Grenzen gibt.
