1. Anscheinsbeweis ist kein Beweis
Der Einlieferungsbeleg in Kombination mit dem von der Post reproduzierten Auslieferungsbeleg begründet zwar den Anscheinsbeweis dafür, dass das Einwurf-Einschreiben dem Empfänger zugegangen ist. Der Empfänger hat dann aber immer noch die Möglichkeit, diesen Anscheinsbeweis zu erschüttern – z. B. wenn ein Nachbar bestätigt, dass das Schreiben in seinen und damit den falschen Briefkasten eingeworfen wurde.
