3 Entlassungen zu viel angekündigt: Die Massenentlassungsanzeige ist trotzdem wirksam
Schon ab sechs Entlassungen innerhalb von 30 Tagen kommen Sie je nach Betriebsgröße in den Bereich der Massenentlassungen. Diese müssen Sie bei der Arbeitsagentur anzeigen. Eine fehlende oder fehlerhafte Massenentlassungsanzeige führt grundsätzlich zur Unwirksamkeit der betroffenen Kündigungen. Doch es gibt Ausnahmen (Bundesarbeitsgericht (BAG), 25.6.2026, 6 AZR 7/26).
Der Insolvenzverwalter eines Unternehmens hatte in seiner Massenentlassungsanzeige 34 geplante Kündigungen angezeigt. Tatsächlich kündigte er 31 oder 32 Mitarbeitern. Einer davon meinte, deshalb sei seine Kündigung unwirksam.
§ Das Urteil: Zweck der Anzeige erfüllt – Kündigung wirksam
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