Liebe Leserin, lieber Leser,
vor einigen Tagen sprach ich mit einem Leser, der sich über die vielen Urteile in „Personal aktuell“ wunderte, in denen die Mitarbeiter Recht bekommen. Ob die Gerichte so arbeitnehmerfreundlich seien? Für diese Ausgabe habe ich nachgezählt und das Ergebnis ist erstaunlich ausgewogen: Von fünf Urteilen sind „nur“ drei zuungunsten des Arbeitgebers ausgegangen. Oft ist das Verhältnis deutlich schlechter.
Mit einer arbeitnehmerfreundlichen oder arbeitgeberfeindlichen Einstellung hat das aber meist nichts zu tun. Die für Arbeitgeber oft negativen Ergebnisse liegen eher daran, dass Arbeitsrecht an sich Arbeitnehmerschutzrecht ist. Das gilt umso mehr, je weniger Sie als Arbeitgeber Ihre Gestaltungsmöglichkeiten kennen und nutzen.
Genau hier setzen wir mit „Personal aktuell“ an: Für die meisten Fragestellungen gibt es rechtssichere Vertragsgestaltungen oder Vorgehensweisen, die auch Ihre Interessen als Arbeitgeber berücksichtigen. „Personal aktuell“ zeigt, wie Sie diese nutzen.
Mit besten Grüßen
Hildegard Gemünden
Chefredakteurin