Liebe Leserin, lieber Leser,
stimmt die Entlohnung bis auf den letzten Cent? Das ist für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens eine der entscheidenden Fragen. Dafür, dass diese Frage bejaht werden kann, sorgen auch Sie als Entgeltabrechner.
Sie achten zum einen darauf, alle Entgeltbestandteile korrekt einzuordnen. Daneben gelten für die Entgeltgestaltung zahlreiche Rahmenbedingungen, die für Ihre Arbeit wichtig sind: Entspricht die Entgelthöhe nicht dem Mindestlohn, sind hohe Nachzahlungen nach der nächsten Betriebsprüfung praktisch vorprogrammiert.
Das Entgelttransparenzgesetz liefert bereits seit 2017 entscheidende Grundsätze rund um die Entgeltgestaltung der Beschäftigten. Ab Juni 2026 werden diese Vorgaben erheblich verschärft – so sieht es eine EU-Richtlinie vor, die in den kommenden Wochen in nationales Recht umgesetzt werden muss. Vor allem die Auskunftsansprüche der Arbeitnehmer werden erheblich erweitert. Im Top-Thema auf den Seiten 6 und 7 erfahren Sie, was das konkret für Sie bedeutet.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre
Britta Schwalm