Jobsharing: Vorteile und Nachteile der Arbeitsplatzteilung

Jobsharing: Vorteile und Nachteile der Arbeitsplatzteilung

Jobsharing als Arbeitsmodell der Zukunft: Alle Vor- und Nachteile sowie Tipps zur Umsetzung.

Flexible Arbeitszeitmodelle gewinnen nicht nur für Arbeitnehmer immer mehr an Bedeutung. Auch Unternehmen können von den geteilten Jobs profitieren.

Das Prinzip hinter dem Jobsharing ist schnell erklärt: Wie der Name bereits vermuten lässt, wird eine Vollzeitstelle nicht nur von einem Arbeitnehmer bekleidet. Stattdessen teilen sich zwei oder mehr Mitarbeiter den Job. In der Praxis bietet das Jobsharing sowohl Nachteile als auch Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Lesen Sie hier, wie die Arbeitsplatzteilung funktioniert und was Sie dabei beachten sollten.

    Was ist Jobsharing?

    Beim Jobsharing handelt es sich um ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem sich mehrere Mitarbeiter mindestens eine Vollzeitstelle teilen. In der Regel sind die einzelnen Arbeitnehmer dabei laut Vertrag in Teilzeit angestellt. Allerdings arbeiten die betreffenden Angestellten nicht wie bei einer klassischen Teilzeitstelle unabhängig voneinander und auf Weisung des Vorgesetzten. 

    Stattdessen müssen sich die Arbeitnehmer in sogenannten Tandems selbstständig und eigenverantwortlich koordinieren. Dabei teilen sie nicht nur ihre Aufgaben, sondern vor allem die anfallende Arbeitszeit für die Gesamtstelle untereinander auf. Dieser selbst erstellte Arbeitsplan wird dann von den Mitarbeitern an den Arbeitgeber zurückgespielt und bildet in der Folge die Grundlage für den Arbeitsalltag – zum Beispiel die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

    Dieses Modell, bei dem Entscheidungen und Verantwortung gemeinsam getragen werden, ist auch unter der Bezeichnung Job-Pairing bekannt. Handelt es sich dabei um eine geteilte Führungsposition (z. B. bei der sogenannten Doppelspitze), spricht man auch von Top-Sharing. Wird eine Vollzeitstelle dagegen durch zwei unabhängig voneinander agierende Mitarbeiter in Teilzeit mit identischem Stellenprofil ersetzt, bezeichnet man dies als Job-Splitting. 

    Viele Unternehmen scheuen sich vor der modernen Form der Arbeitsteilung – denn die gewohnten Modelle der Stellenaufteilung in Vollzeit und Teilzeit haben sich auch aus Sicht der Personalabteilung häufig bewährt und scheinen weniger aufwendig. Doch das innovative Arbeitszeitmodell lohnt sich nicht nur für Arbeitnehmer. Auch Arbeitgeber können von dieser Form der geteilten Arbeit profitieren – sollten aber im speziellen Einzelfall auch die Nachteile im Blick behalten. Als Entscheidungshilfe finden Sie im folgenden Kapitel alle Vor- und Nachteile des Jobsharings im Überblick.

    Welche Nachteile hat das Jobsharing für Arbeitgeber?

    Viele Arbeitgeber sehen beim Jobsharing vor allem die Nachteile: Offensichtlich scheint dabei zunächst der finanzielle Aspekt. Denn die Gehälter und Lohnnebenkosten für zwei Teilzeitstellen fallen in der Regel etwas höher aus als bei einer Vollzeitstelle. 

    Mit dem zusätzlichen Personal geht außerdem ein gesteigerter Verwaltungsaufwand einher, der für viele Arbeitgeber eher abschreckend wirkt. Dazu gehört auch die rechtlich sichere Gestaltung der Arbeitsverträge, die beim Jobsharing einige Fallstricke birgt – zum Beispiel bei der Regelung von Vertretungszeiten oder der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

    Daneben haben viele Unternehmen Bedenken, wenn es um die eigenverantwortliche Koordination ihrer Angestellten geht. Kommt es hier zu Unstimmigkeiten, kann dies schnell den gesamten Betriebsablauf durcheinanderbringen. Gerade beim Jobsharing ist es deshalb essenziell, bereits vor der Einstellung zu testen, ob das zukünftige Tandem funktional ist. 

    Treten unter den Jobsharern dennoch Meinungsverschiedenheiten auf, liegt es letztlich am Vorgesetzten, diese mit Konfliktlösungsansätzen wie der LEAF-Methode oder zielgerichteten Teambuilding-Maßnahmen wieder ins Lot zu bringen. Unter Umständen bedeutet das Jobsharing also auch einen höheren Aufwand bei der Unternehmensführung.

    Welche Vorteile hat das Jobsharing für Arbeitgeber? 

    Viele Arbeitnehmer schätzen beim Jobsharing vor allem die Flexibilität. Durch das individuell koordinierbare Arbeitszeitmodell lassen sich Beruf und Familie mit einer besseren Work-Life-Balance vereinen. Und auch die eigenverantwortliche Arbeitsweise kann sich für Arbeitgeber zum Vorteil entwickeln: Denn das Vertrauen in die eigenen Angestellten macht diese häufig motivierter und letztlich auch produktiver – und bindet die Mitarbeiter dadurch langfristig an das Unternehmen. Zudem gewinnt das Image des Betriebs als zukunftsorientierter Arbeitgeber an Gewicht, was beim Recruiting spürbare Effekte erzielen kann.

    Da die Mitarbeiter ihren Arbeitsplan selbstständig erstellen, verringert sich außerdem der Koordinationsaufwand für den Vorgesetzten. Anders als bei getrennten Teilzeitstellen ist eine Jobsharing-Stelle dabei in der Regel stets besetzt. Abwesenheit durch Urlaub oder Krankheit fallen weniger ins Gewicht, da die potenzielle Vertretung bereits mit den Aufgaben des Jobs vertraut ist. So finden interne und externe Kontaktpersonen während der regulären Arbeitszeiten stets einen Ansprechpartner vor, was die Prozesse beschleunigt und den Service verbessert.

    Durch die doppelte Besetzung des Arbeitsplatzes mit zwei kompetenten Mitarbeitern verdoppeln sich im Idealfall auch das Fachwissen und die Erfahrung. Die wechselseitige Sichtung im Vier-Augen-Prinzip vermeidet außerdem Fehler, die in der getrennten Teilzeitarbeit schnell untergehen. Gleichzeitig ermöglicht die Betrachtung aus zwei unterschiedlichen Blickwinkeln häufig auch eine schnelle Lösung von Problemen. Somit kann die Arbeitsqualität sogar steigen, wenn sich ein eingespieltes Tandem die Stelle teilt.

    Auf einen Blick: Vor- und Nachteile des Jobsharings für Arbeitgeber

    VORTEILE VON JOBSHARINGNACHTEILE VON JOBSHARING
    • bessere Work-Life-Balance für die Mitarbeiter
    • Motivations- und Produktivitätssteigerung durch Eigenverantwortung der Arbeitnehmer
    • intensivere Mitarbeiterbindung
    • weniger Koordinationsaufwand für den Vorgesetzten
    • doppeltes Fachwissen und doppelte Erfahrung
    • zwei unterschiedliche Blickwinkel
    • Vier-Augen-Prinzip verringert Fehlerquote
    •Arbeitsstelle ist ständig besetzt
    • Image-Bonus für das Unternehmen
    • höhere Lohn- und Lohnnebenkostenhöherer
    • Verwaltungsaufwand
    • mögliches Konfliktpotenzial unter den Arbeitnehmern 
    • höherer Aufwand beim Recruiting

    Was gibt es für Arbeitgeber beim Jobsharing zu beachten?

    Damit Sie in Ihrem Unternehmen von den Vorteilen des Jobsharings profitieren können, sollten Sie bereits vor Einrichtung der Stelle einige Vorkehrungen treffen. Denn die Freiheit bei der Arbeitsgestaltung erfordert nicht nur verantwortungsbewusste Mitarbeiter, sondern auch ein harmonisches Team. Bereits beim Recruiting stellen Sie als Arbeitgeber deshalb die Weichen für den Erfolg des Jobsharing-Projekts. Und auch bei der Wahl des Arbeitszeitmodells und im Hinblick auf das Arbeitsrecht gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

    Für das Jobsharing benötigt man die richtigen Partner. Adobe Stock – alfa27

    Vorausschauendes Recruiting: So finden Sie die passenden Teampartner für das Jobsharing

    Sympathie und Harmonie sind Grundvoraussetzung für erfolgreiches Jobsharing. Denn auch wenn die Tandempartner zu unterschiedlichen Zeiten arbeiten, ist ein enger Austausch Pflicht. Das betrifft nicht nur die Abstimmung der Arbeitszeiten, sondern auch die Übergabe von begonnenen Aufgaben und Tätigkeiten. Die größte Herausforderung für Arbeitgeber liegt deshalb meist darin, zwei Mitarbeiter zu finden, die entsprechend harmonieren.

    Aus diesem Grund werden Jobsharing-Stellen nur selten ausgeschrieben. Stattdessen ergibt sich die Situation häufig aus dem Wunsch bestehender Mitarbeiter, die eigene Arbeitszeit aus familiären Gründen oder zur individuellen Fort- und Weiterbildung zu verringern. Die Teilung des Arbeitsplatzes im Büro bietet sich dann häufig als gute Lösung an – vor allem wenn sich intern ein geeigneter Kandidat findet, der den gleichen Wunsch hat und ins Team passt. Mittlerweile gibt es aber auch Vermittlungsplattformen wie Tandemploy, über die sich gezielt Arbeitnehmer für das Jobsharing rekrutieren lassen.

    Unabhängig davon, ob die Jobsharer bereits Mitarbeiter sind oder neu eingestellt werden – die folgenden Eigenschaften sollten möglichst alle Beteiligten mitbringen:

    • Kommunikationstalent
    • Kompromissbereitschaft
    • Organisationstalent
    • Teamfähigkeit
    • Harmoniebedürfnis
    • Vertrauenswürdigkeit
    • Zuverlässigkeit

    Im Idealfall sollten sich die einzelnen Teampartner bereits vor der Festlegung des Tandems kennenlernen. Wichtig ist vor allem, dass sich die Partner mit Respekt und möglichst auf Augenhöhe begegnen. Dabei ist weniger der Erfahrungsstand als die persönliche Kompatibilität entscheidend – denn so können auch unterschiedlich begabte Mitarbeiter gemeinsam Synergien freisetzen und nach außen hin geschlossen auftreten. 

    Praxis-Tipp: Planen Sie für die Einstellung von Jobsharern mehrere Time Slots ein und geben Sie dem zukünftigen Team ausreichend Zeit, sich beispielsweise bei einem ungezwungenen Treffen kennenzulernen. Auch innovative Personalauswahlverfahren, wie die gemeinsame Lösung von Aufgaben, oder die Berücksichtigung des Cultural Fit im Recruitingprozess können Aufschluss darüber geben, ob die Chemie zwischen den zukünftigen Tandem-Partnern stimmt.

    Arbeitszeitmodelle im Jobsharing: Wie lässt sich die Arbeitsstelle am besten teilen?

    Prinzipiell sind beim Jobsharing verschiedene Konstellationen denkbar: Die Partner können sich die Arbeitszeit der Vollzeitstelle im Verhältnis 50/50 aufteilen, oder ihre Stunden in unterschiedlich große Anteile aufgliedern. Für Arbeitsplätze mit komplexen Aufgaben ist es außerdem möglich, die Arbeitszeit auf mehr als eine Vollzeitstelle, zum Beispiel im Verhältnis 60/70, auszuweiten. Diese zeitliche Überschneidung lässt den Mitarbeitern genügend Raum für die Koordination komplexer Vorgänge und erleichtert die Kommunikation unter den Arbeitnehmern. 

    Die Vergütung orientiert sich in der Regel am zeitlichen Arbeitspensum. Das heißt jedoch nicht, dass beide Stelleninhaber beim Jobsharing das gleiche Gehalt bekommen müssen. Denn abgesehen von der ohnehin herrschenden Vertragsfreiheit, spielen auch die individuelle Verantwortung und das Erfahrungslevel der einzelnen Mitarbeiter eine Rolle bei der Berechnung der Stundenlöhne. 

    So eignet sich das Jobsharing beispielsweise hervorragend als Instrument in der Nachfolgeplanung, um einem älteren Arbeitnehmer den Übergang in den Ruhestand zu ebnen und einem Nachwuchstalent das Onboardingzu erleichtern. Diese auch als Legacy Tandem bekannte Konstellation ist in der Regel zeitlich befristet und gewährt der erfahrenen Kraft einen höheren Lohn als dem Berufseinsteiger. Das Jobsharing über einen begrenzten Zeitraum kann zudem in anderen Unternehmensbereichen sinnvoll sein – zum Beispiel um Silodenken aufzubrechen oder Mentorings zu vertiefen.

    Wie ist das Jobsharing gesetzlich geregelt?

    Grundsätzlich unterscheiden sich die Arbeitsverträge von Jobsharern nicht wesentlich von denen für klassische Teilzeitstellen. Alle beteiligten Mitarbeiter haben in der Regel einzelne Teilzeit-Verträge mit dem Arbeitgeber, die sich jedoch im Hinblick auf die zu leistenden Arbeitsstunden unterscheiden können.

    Obwohl sie sich also die Arbeitszeit und die Aufgaben einer Vollzeitstelle teilen, sind in der Praxis Verträge mit individuellen Teilzeitbeschäftigten gleichzusetzen – das betrifft auch alle Rechte und Pflichten. Arbeitgeber sollten deshalb auch in Sonderfällen nicht zu viel in das Jobsharing hineininterpretieren, wie die folgenden Beispiele zeigen:

    Vertretung im Krankheitsfall: Springt der Tandem-Partner automatisch ein?

    Ergänzend zu den gängigen Vorschriften des Arbeitsrechts gibt es für das Jobsharing mittlerweile eine eigene Regelung im Teilzeit- und Befristungsgesetz, den §13 TzBfG. Hier heißt es:

    „(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen (Arbeitsplatzteilung). Ist einer dieser Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung verhindert, sind die anderen Arbeitnehmer zur Vertretung verpflichtet, wenn sie der Vertretung im Einzelfall zugestimmt haben. […]“

    Auch wenn es beim Jobsharing also auf den ersten Blick logisch erscheint: Bei einer geteilten Arbeitsstelle können Arbeitgeber nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass der andere Mitarbeiter automatisch die Vertretung für die ausgefallenen Arbeitsstunden übernimmt. Stattdessen muss der Arbeitnehmer in jedem Vertretungsfall seine ausdrückliche Zustimmung erteilen. Eine pauschale Verpflichtung zur Vertretung, wie sie manche Unternehmen im Arbeitsvertrag festlegen, ist somit nichtig. 

    Als einzige Ausnahme ist jedoch eine Klausel im Arbeitsvertrag möglich, die „bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe eine Vertretung vorsieht und diese im Einzelfall zumutbar ist.“ Doch auch hier ist im Zweifel Vorsicht geboten – denn sowohl die „dringenden betrieblichen Gründe“ als auch die Zumutbarkeit lassen sich im Streitfall vor Gericht für den Arbeitgeber selten durchsetzen.

    Jobsharing und Kündigung: Was passiert, wenn ein Tandem-Partner aus dem Betrieb ausscheidet?

    Auch im Falle einer Kündigung – sei es durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber – ist der andere Jobsharing-Partner wie ein separater Angestellter in Teilzeit zu behandeln. Denn in §13 TzBfGheißt es eindeutig:

    (2) Scheidet ein Arbeitnehmer aus der Arbeitsplatzteilung aus, so ist die darauf gestützte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines anderen in die Arbeitsplatzteilung einbezogenen Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber unwirksam. Das Recht zur Änderungskündigung aus diesem Anlass und zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.“

    Scheidet also einer der Jobsharer aus dem Arbeitsverhältnis aus, genießen die verbliebenen Kollegen einen gesonderten Kündigungsschutz. Denn auch wenn sich die Angestellten im praktischen Arbeitsalltag eine Stelle teilen, bleiben die einzelnen Beschäftigungsverhältnisse voneinander getrennt. 

    Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage, einen Ersatz für den entfallenden Mitarbeiter zu organisieren, bleibt ihm jedoch die Möglichkeit einer Änderungskündigung. Dabei wird der Arbeitsvertrag des verbleibenden Mitarbeiters zunächst aufgehoben und durch eine andere Vereinbarung ersetzt – zum Beispiel eine klassische Teilzeitbeschäftigung.

    Fazit: Jobsharing ist ein Arbeitszeitmodell der Zukunft

    Jobsharing ist nicht nur ein Modell für durchschnittlich qualifizierte Arbeitskräfte. Längst nutzen auch Führungskräfte in Managementpositionen das Arbeitszeitmodell, um Beruf, Familie und Freizeit besser unter einen Hut zu bekommen. Vor allem Frauen ermöglicht das Jobsharing, sich nach dem Mutterschutz schnell und familienfreundlich wieder ins Berufsleben einzufinden. Obwohl die Jobsharer rechtlich gesehen einer normalen Teilzeitarbeit nachgehen, bietet das Arbeitsmodell auch für Arbeitgeber einige Vorteile: 

    In Zeiten des Fachkräftemangels ist das Jobsharing beispielsweise eine gute Möglichkeit, um qualifiziertes Personal zu halten und sich als flexibler und attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Zugleich fördert ein cleveres Jobsharing auch den innerbetrieblichen Zusammenhalt und die Identifizierung der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Den verhältnismäßig überschaubaren Mehrkosten stehen dabei motivierte, produktive und zufriedene Mitarbeiter gegenüber, die entsprechend gute Leistungen bringen – und das Unternehmen ebenso erfolgreich wie wettbewerbsfähig machen.

    FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Jobsharing

    Welche Vorteile und Nachteile hat das Jobsharing für Arbeitgeber? 

    Die Arbeitsplatzteilung ist für Arbeitgeber vor allem wegen der möglichen Produktivitätssteigerung und des Imagegewinns sowie der eigenverantwortlichen Kommunikation der Mitarbeiter attraktiv. Nachteilig wirken sich dagegen die höheren Lohnnebenkosten und das komplexe Recruiting passender Kollegen aus.

    Müssen beim Jobsharing alle Mitarbeiter die gleiche Arbeit machen?

    Nein, die Aufteilung der Arbeitsstunden und des Arbeitsinhalts kann beim Jobsharing flexibel gehandhabt werden. Dabei legen die Arbeitnehmer meist selbstständig in Absprachen fest, welche Personen wann welche Arbeiten übernehmen.

    Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten beim Jobsharing?

    Rechtlich gesehen gelten für die Arbeitnehmer beim Jobsharing dieselben Voraussetzungen wie für andere Teilzeitbeschäftigte. Auch wenn sie gemeinsam einen Vollzeitarbeitsplatz ersetzen, sind sie durch §13 TzBfG geschützt und haben einen eigenen Arbeitsvertrag.