Ausbilder in Unternehmen: Voraussetzungen, Rechte und Pflichten auf einen Blick

Ausbilder in Unternehmen: Voraussetzungen, Rechte und Pflichten auf einen Blick

Obwohl die Anzahl der Ausbildungsplätze mittlerweile die Anzahl der Ausbildungssuchenden übersteigt und es wahrlich nicht einfach ist geeignete Kandidaten zu finden, kann es durchaus Sinn machen auch in diesen Zeiten auszubilden.

    Immer mehr Betriebe entscheiden sich dazu, Heranwachsende auszubilden. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Einerseits können Unternehmen sich Ihre eigenen Fachkräfte ausbilden sowie langfristig an den Betrieb binden. So können sie dem steigenden Fachkräftemangel gezielt entgegenwirken. Andererseits leisten Sie mit Ihrem Ausbildungsbetrieb einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft und Bildung junger Heranwachsender, wodurch ebenfalls Ihr unternehmerisches Image gefördert wird.

    Die Grundlage für jeden Ausbildungsbetrieb bilden dabei die Ausbilder. Diese sind dafür verantwortlich, die Auszubildenden nach den unternehmerischen Prinzipien zu schulen und zu qualifizierten Fachkräften auszubilden. Doch wer darf eigentlich ausbilden? Und welchen Pflichten müssen die Ausbilder in Ihrem Betrieb nachkommen? Im folgenden Artikel erfahren Sie die wichtigsten Informationen rund um den Ausbilder.

    Was versteht man unter einem Ausbilder?

    Der Ausbilder ist in der Regel eine qualifizierte Fach- oder Arbeitskraft in einem Unternehmen, der die Verantwortung für die erfolgreiche Vermittlung der Ausbildungsinhalte an die Auszubildenden trägt.

    Der Ausbilder beziehungsweise die Ausbilderin wird in der Regel in dem Ausbildungsvertrag festgehalten und ist somit die direkte Ansprechperson für die Auszubildenden in einem Betrieb.

    Voraussetzungen für Ausbildungsbetriebe: Die Bedeutung von Ausbildern

    Damit ein Betrieb ausbilden darf, muss das Unternehmen gemäß dem Paragraph 27 aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „… nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet…“ sein.

    Dafür muss eine Ausbildungsstätte die maschinellen, organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen einer Ausbildungsstätte erfüllen. Diese gesetzlichen Voraussetzungen werden dabei von den zuständigen Kammern vorgegeben. Für kaufmännische Berufe ist die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig und für handwerkliche Berufe die Handwerkskammern (HWK) und für medizinische Ausbildungsberufe die Ärztekammern (ÄK).

    Wenn Sie Interesse daran haben, in Ihrem Unternehmen auszubilden, ist der erste Schritt immer die Kontaktaufnahme mit einem Ausbildungsberater der zuständigen Kammer für diesen Beruf. Dieser übernimmt bei einem Vor-Ort-Termin nicht nur die Eignungsüberprüfung, sondern berät Sie auch in allen Fragen zu Ausbildung.

    Zu den gesetzlichen Voraussetzungen gehören dabei sowohl die Verfügbarkeit beziehungsweise die Bereitstellung von Arbeitsplätzen für die Auszubildenden als auch die notwendigen Einrichtungen wie zum Beispiel Geräte, Maschinen und auch Arbeitsmittel, die zum Bestehen der Zwischen- und Abschlussprüfung der Azubis von Nöten sind. Doch auch organisatorisch muss die potentielle Ausbildungsstätte so aufgestellt sein, das ein gewisses Qualitätsniveau sichergestellt ist und die tägliche Arbeit unter der Ausbildung nicht leidet. Schließlich sind Auszubildende deshalb im Betrieb um etwas zu lernen. Man muss sich zwangsläufig Zeit für sie nehmen.

    Neben den organisatorischen und maschinellen Anforderungen sind jedoch vor allem die fachlichen Voraussetzungen für Ausbildungsbetriebe von Bedeutung. Denn ein Unternehmen darf lediglich unter der Voraussetzung, dass er mindestens einen Ausbilder qualifiziert nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vorweisen kann, ausbilden.

    Die nach der AEVO anerkannten Ausbilder werden dabei sowohl im Hinblick auf ihre fachliche als auch ihre persönliche Eignung als Ausbilder geprüft. So kann sichergestellt werden, dass der Betrieb dazu befähigt ist, die für den Ausbildungsberuf notwendigen Fertigkeiten und Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen zu vermitteln.

    Doch welche Voraussetzungen und Anforderungen muss eine Arbeits- oder Fachkraft erfüllen, um als Ausbilder in einem Betrieb tätig zu werden?

    Voraussetzungen eines Ausbilders: Wer darf in einem Betrieb ausbilden?

    Jedes Unternehmen, welches ausbilden möchte, benötigt mindestens einen Ausbilder, der

    1. einen Ausbilderschein besitzt und
    2. eine persönliche und fachliche Eignung vorweist.

    Erste Voraussetzung: der Ausbilderschein

    Im ersten Schritt wird also stets ein Ausbilderschein benötigt, der im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung erworben wird. Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) sieht dabei keine gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildereignungsprüfung vor. Somit wird weder eine abgeschlossene Berufsausbildung noch ein abgeschlossenes Studium in der entsprechenden Fachrichtung verlangt. Jeder, der die Ausbildereignungsprüfung besteht, erwirkt damit auch die Ausbildungsbefähigung. Fern muss dafür kein Mindestalter erreicht sein.

    Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil in dem Multiple-Choice-Fragen beantwortet werden müssen, einem praktischen Teil sowie einem mündlichen Fachgespräch. Wer die Prüfung besteht, erhält den Ausbildereignungsschein (AdA-Schein).

    Die Kammern bieten zur Prüfungsvorbereitung Kurse an, in denen die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse vermittelt werden. Um an der Prüfung teilnehmen zu können, ist ein solcher Kurs aber keine Voraussetzung. Wer möchte, kann sich die notwendigen Kenntnisse auch im Selbststudium aneignen. Vor allem mit Blick auf die praktische Prüfung und das mündliche Fachgespräch ist ein Vorbereitungskurs für die Ausbildereignungsprüfung allerdings durchaus ratsam.

    Nach dem Bestehen der Abschlussprüfung, hat die Arbeitskraft die für die Ausbildung erforderlichen arbeitspädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Kompetenzen erworben.

    Wer den Ausbilderschein erfolgreich absolviert hat, ist jedoch noch nicht dazu berechtigt, in einem Betrieb auszubilden. Denn neben der Prüfung der arbeitspädagogischen Eignung verlangt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ebenfalls die Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung des Ausbilders sowie die Kontrolle des dazugehörigen Ausbildungsbetriebes.

    Zweite Voraussetzung: die fachliche und persönliche Eignung

    Eine ausbildungsbefähigte Fachkraft muss sowohl spezielle fachliche als auch persönliche Kompetenzen vorweisen, um als Ausbilder beziehungsweise Ausbilderin tätig zu werden. Diese werden in der Regeln von einem Ausbildungsberater überprüft.

    Die fachliche Eignung ist nach Ansicht vieler Kammern dann gegeben, wenn der Ausbilder selbst die Berufsausbildung in der entsprechenden Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat (vgl. § 30 BBiG). Zusätzlich sollte er den Beruf einige Zeit praktisch ausgeübt haben.

    Mittlerweile sind die fachlich-formalen Anforderungen an den Ausbilder jedoch nicht mehr so streng. So gibt es beispielsweise vielfach Ausnahmeregelungen für Hochschul- und Fachschulabsolventen, die die duale Ausbildung zwar nicht selbst durchlaufen haben, aber eine einschlägige Tätigkeit in diesem Beruf nachweisen können.

    Im bestimmten Handwerkszweigen ist auch nicht mehr zwangsläufig ein Meistertitel notwendig, um als Ausbilder oder Ausbilderin tätig zu sein. Stattdessen kann man bei langjähriger beruflicher Tätigkeit auch eine fachliche Zuerkennung erteilen.

    Bei der persönlichen Eignung gibt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) keine gesetzlichen Richtlinien vor. Im Paragraph 30 BBiG wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine persönliche Eignung nicht vorliegt, wenn

    1. Kinder oder Jugendlichen nicht beschäftigt werden dürfen oder
    2. die Arbeits- oder Fachkraft im Vorfeld strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder wiederholt gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.

    Im großen Ganzen müssen ein Ausbilder oder eine Ausbildern nach dem Gesetz also sowohl einen Ausbilderschein vorweisen sowie fachlich und persönlich geeignet sein, um Azubis rechtmäßig ausbilden zu können.

    Die Begriffe Ausbilder und Ausbildungsbeauftragter können nicht synonym füreinander verwendet werden. Denn der Ausbildungsbeauftragte ist grundsätzlich eine Hilfskraft, die keinen Ausbilderschein vorweisen kann. Stattdessen wird der Ausbildungsbeauftragte vom Ausbilder zur Unterstützung bei der Vermittlung der Ausbildungsinhalte eingesetzt. Ausbildungsbeauftragte werden oft auch Azubipaten genannt.

    Aufgaben und Pflichten vom Ausbilder

    Gemäß dem Paragrah 14 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sind Ausbilder dafür verantwortlich, dass „.. den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann…“

    Ausbilder sind im Rahmen des Ausbildungsvertrages folglich dazu verpflichtet, die Kompetenzen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die zur Ausübung dieses Ausbildungsberufes erforderlich sind, dem Azubi in gerechter Art und Weise zu vermitteln. Dafür muss der Ausbilder einen Ausbildungsplan erstellen, in dem alle Ausbildungsinhalte festgehalten werden, sowie die Arbeitsmittel, die zum Bestehen der Zwischen- und Abschlussprüfung erforderlich sind, bereitstellen.

    Neben der fachlichen Schulung des Azubis ist der Ausbilder ebenfalls dazu verpflichtet, die Auszubildenden charakterlich zu fördern. Dafür muss der Ausbilder nicht nur auf die jeweiligen Stärken und Schwächen der oft noch jugendlichen Azubis eingehen und diese individuell fördern, sondern auch die Fortschritte der Auszubildenden beurteilen. In diesem Kontext ist für Ausbilder wichtig, als Vorbild zu agieren und auch soziale Kompetenzen zu besitzen. Denn die Führung von Azubis erfordert in jedem Fall auch Empathie, Geduld und Einfühlungsvermögen.

    Insgesamt lassen sich folgende Aspekte als Pflichten und Aufgaben von Ausbildern definieren:

    • Erstellung eines Ausbildungsplans für die Azubis
    • Vermittlung von theoretischen sowie praktischen Ausbildungsinhalten
    • Kontrolle der Arbeitsergebnisse der Auszubildenden
    • Stärkung sozialer, methodischer und persönlicher Kompetenzen der Azubis
    • Kontrolle des vom Azubis geführten Berichtsheftes
    • Bereitstellung der erforderlichen Ausbildungsmittel
    • Gewährleistung der Sicherheit innerhalb des Betriebes
    • Unterstützung bei Konflikten oder Unsicherheiten der Azubis
    • Beurteilung der Fertigkeiten der Auszubildenden
    Die Qualität der Berufsausbildung steht in direkter Abhängigkeit zu den fachlichen und persönlichen Kompetenzen des Ausbilders. Urheber: goodluz | Adobe Stock

    Rechte von Ausbildern im Betrieb

    Der Ausbilder eines Betriebes hat nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte gegenüber den Auszubildenden. So besitzt der Ausbilder zum Beispiel ein Weisungsrecht gegenüber den Azubis. Weigert sich ein Auszubildender diese Anweisungen zu befolgen, ist der Ausbilder dazu berechtigt, den Azubi abzumahnen. Des Weiteren kann der Ausbilder sich Unterstützung in Form eines Ausbildungsbeauftragten suchen. Dieser Ausbildungsbeauftragter kann unter der Verantwortung vom Ausbilder die Azubis ebenfalls betreuen.

    Zugleich besitzt der Ausbilder das Recht, die folgenden Punkte vom Azubi einzufordern:

    • Die Einhaltung der innerbetrieblichen Ordnungsvorschriften
    • Pünktlichkeit und Verlässlichkeit
    • Einsatz- und Lernbereitschaft
    • Die Einsicht in den Ausbildungsnachweis, geführt vom Azubi
    • Eine ärztliche Bescheinigung nach dem dritten Krankheitstag
    • Sorgfältige Bearbeitung der zugetragenen Aufgaben
    • Die Geheimhaltung innerbetrieblicher Geschäftsdaten

    Berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten für Ausbilder

    Aufgrund der zunehmenden Globalisierung und dem steigenden Fachkräftemangel ist die stetige Weiterbildung von Auszubildenden, Mitarbeitern und Führungskräften für Personaler und die Unternehmensleitung von hoher Priorität. Beim Thema Qualifizierung und berufliche Weiterbildung rücken vor allem die Ausbilder eines Unternehmens in den Mittelpunkt.

    Sie sind in der Regel die wichtigsten Ansprechpartner für die Auszubildenden und haben durch Ihre empathische und praxisorientierte Ausbildung die Möglichkeit, bei jungen Menschen sehr frühzeitig die Weichen für eine erfolgreiche, berufliche Karriere zu stellen. Sie sehen als erstes Talente oder Charaktereigenschaften von Auszubildenden. Durch ein zielgerichtetes Entwicklungscoaching können Ausbilder junge Erwachsene erfolgreich formen und professionell ins Unternehmen integrieren.

    Gerade für Ausbilder ist die fachliche Weiterbildung daher essenziell. Nur durch die persönliche Weiterbildung können Ausbilder eine fachlich hohe Ausbildungsqualität im Unternehmen sicherstellen und somit zum Gesamterfolg beitragen. Neben der stetigen fachlichen Fortbildung im eigenen Arbeitsbereich gibt es für Ausbilder verschiedene Möglichkeiten, die eigene Qualifikation als Ausbilder weiter auszubauen. Hierfür bieten zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern oder private Ausbildungsinstitute in Deutschland unterschiedliche Fortbildungsmodule an.

    Während Ausbilder bei einer beruflichen Qualifizierung in der örtlichen IHK in den meisten Fällen einen Teilzeit- oder Vollzeitkurs genießen, ist es bei privaten Ausbildungsinstituten auch möglich, ein Fernstudium zu absolvieren. Je nach Unternehmensausrichtung, dem beruflichen Aufgabenbereich und der persönlichen Zeiteinteilung mag ein Fernstudium eine sinnvolle und im Rahmen der Work-Life-Balance interessante Lernmethode für Ausbilder sein.

    Es gibt unzählige Weiterbildungsmöglichkeiten für Ausbilder, die auch per Fernstudium in Anspruch genommen werden können. Urheber:  as-artmedia | Adobe Stock

    Weiterbildung zum Aus- und Weiterbildungspädagogen oder Berufspädagogen IHK

    Das Gesamtunternehmen profitiert stark von einer Weiterbildung der Ausbilder zum Aus- und Weiterbildungspädagogen. Denn als Aus- und Weiterbildungspädagoge besetzen Ausbilder bildlich ausgedrückt einen sehr wichtigen Platz in der Schaltzentrale des Unternehmens. Eine der Hauptaufgaben eines Aus- und Weiterbildungspädagogen ist dabei die Betreuung und Beurteilung von Auszubildenden oder Mitarbeitern in einer internen Qualifikationsmaßnahme. Durch intensive Gespräche, schriftliche Beurteilungen und die enge Absprache mit Führungskräften stellen diese verantwortlichen Mitarbeiter die Kompetenzen von Auszubildenden und Angestellten fest.

    Ausgebildete Aus- und Weiterbildungspädagogen beobachten dabei den Lernfortschritt, geben Hilfestellungen und sorgen gleichzeitig für die vorschriftsmäßige Umsetzung der Ausbildungsordnung. Je nach Betriebsgröße ist der Ausbilder erster Ansprechpartner für alle betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen und verantwortlich für die organisatorische und pädagogische Ausführung. Ein wesentliches Ziel ihrer Tätigkeit ist die Optimierung von Lernwegen und die individuelle Förderung der Mitarbeiter im Bereich der Aus- und Weiterbildung.

    Die Qualifizierung zum Aus- und Weiterbildungspädagogen kann berufsbegleitend oder auch im Präsenzunterricht als Vollzeitkurs an der IHK absolviert werden und beinhaltet ca. 400 Unterrichtsstunden.

    Berufliche Weiterbildung zum Online-Trainer IHK

    Durch die Digitalisierung verändert sich auch die Arbeit von Ausbildern rasant. Während noch vor einigen Jahren Auszubildende individuell und persönlich vor Ort trainiert und ausgebildet wurde, wird heute berufliches Wissen vermehrt online am PC oder auf Tablets und Smartphones vermittelt.

    Im Rahmen der Weiterbildung zum Online-Trainer IHK erlernen Ausbilder vor allem die pädagogischen und psychologischen Grundlagen beim E-Learning. Sie erfahren, wie Online-Trainings wirkungsvoll und zielgerichtet entwickelt werden und werden auch darin ausgerüstet, mit einfachen Mitteln, komplexe Lerninhalte in einen Online-Lernprozess zu integrieren. So sind Ausbilder noch besser in der Lage Teile von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen online abzuwickeln. Dadurch können Kosten gespart und bessere und nachhaltigere Ergebnisse erzielt werden.

    Berufliche Weiterbildung zum Fachwirt (kaufmännischer Bereich)

    Für Ausbilder im kaufmännischen Bereich bietet sich für die persönliche Qualifizierung die Weiterbildung zum Fachwirt an. Im Wesentlichen verfolgt diese Fortbildung den Zweck, kaufmännische Kenntnisse zu intensivieren. Ausbilder sind danach noch besser in der Lage die Auszubildenden des Betriebes faktenorientiert und sehr spezifisch anzuleiten.

    Nach erfolgreicher Prüfung können Teilnehmer entweder im bestehenden Unternehmen den nächsten Karriereschritt gehen und eine weitergehende Führungsposition anstreben. Neben dem Ausbilder profitiert vor allem die Belegschaft im Betrieb von einer Qualifizierung zum Fachwirt, da sie eine noch hochwertigere und qualitativ bessere Ausbildung im Gesamtbetrieb sicherstellt.

    Weiterbildung zum Industriemeister (gewerblich-technischer Bereich)

    Allen Ausbildern im gewerblich-technischen Bereich steht die fachliche Weiterbildung zum Industriemeister offen. Durch die persönliche Weiterentwicklung vom Facharbeiter zur Führungskraft arbeiten Industriemeister aufgrund Ihrer hohen Qualifikation in leitenden Positionen im unteren oder mittleren Management in unterschiedlichen industriellen Betrieben.

    Neben den fachbezogenen, internen Aufgaben im eigenen Unternehmen sind Industriemeister vor allem mit der Aus- und Weiterbildung von Lehrlingen betraut. Als Ausbilder und Industriemeister haben Absolventen der Fortbildung daher im besonderen Maße die Möglichkeit, Auszubildende fachlich, praktisch und theoretisch anzuleiten und diesen das Rüstzeug für eine eigene Karriere im Betrieb zu vermitteln.

    Eine berufliche Weiterbildung zum Industriemeister kann, wie andere Qualifizierungslehrgänge für Ausbilder, in Vollzeit, Teilzeit oder auch als Fernstudium absolviert werden.

    Für die Ausbildungsleitung im Unternehmen und für verantwortliche Personaler ergibt sich zudem durch eine Teilnahme beim jährlich stattfindenden, deutschen Ausbildungsleiterkongress eine gute Möglichkeit des unternehmensübergreifenden Informationsaustausches. Im Rahmen des Fachkongresses profitieren Teilnehmer direkt von modernen und innovativen Ansätzen im Bereich Aus- und Weiterbildung. Im Nachgang kann man passende Vorschläge und Methoden individuell im Unternehmen implementiert.

    Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung von Ausbildern

    Für jeden Ausbilder ist es essenziell, sich professionell und fortwährend weiterzubilden. In der Regel stellen Unternehmen die finanziellen Mittel für die stringente Aus- und Weiterbildung vollständig oder teilweise zur Verfügung.

    Zusätzlich zu den individuellen innerbetrieblichen Maßnahmen in Bezug auf die Übernahme von Kurskosten oder Freistellung zur Weiterbildung, gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die die Bundesländer oder andere staatliche Institutionen zur Verfügung stellen, um die finanzielle Belastung für Seminare und Fortbildungskurse abzufedern. Vor allem die folgenden Fördermöglichkeiten können für Ausbilder und Unternehmen interessant sein:

    FördermöglichkeitWeiterführende Informationen
    AufstiegsbafögMit dem sogenannten Aufstiegsbafög fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Fortbildungen öffentlicher und privater Träger, die Fachkräfte ausbilden, die sich gezielt zum Meister, Fachwirt, Techniker oder Betriebswirt weiterqualifizieren möchten. Gefördert werden insgesamt über 700 Fortbildungsabschlüsse. ei der Beantragung und beim Erhalt von Aufstiegsbafög profitiert Ihr Mitarbeiter zum einen von Zuschüssen zur Weiterbildung, die man nicht zurückgeführen muss. Zusätzlich erhält er ein Angebot über ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW). Es ist möglich, Lehrgangsgebühren bis maximal 15.000 Euro durch ein Aufstiegsbafög fördern zu lassen. 40 % der Lehrgangsgebühren erhalten Teilnehmer an einer Aufstiegsfortbildung als Zuschuss, die restlichen Kosten werden durch das vergünstigte Darlehen der KFW abgedeckt. Bei einem Prüfungserfolg können Ihnen auf Antrag zudem 40% der Darlehenskosten, die zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht abgerufen sind, erlassen werden
    Bildungsprämien der BundesländerVerschiedene Bundesländer bieten finanzielle Fördermöglichkeiten und Bildungsprämien an, um Weiterbildung individuell zu unterstützen. Es lohnt sich für jedes Unternehmen oder für interessierte Mitarbeiter zu überprüfen, ob für einen individuellen Fortbildungswunsch ein entsprechendes Prämienprogramm des Bundeslandes verfügbar ist.
    BildungsurlaubAls Bildungsurlaub bezeichnet man eine besondere Form des bezahlten Urlaubs. Dieser dient vor allem der beruflichen Qualifizierung und benennt eine weitere Möglichkeit für Unternehmen und Ausbilder, Raum für persönliche Weiterbildung zu schaffen. Da es sich beim Bildungsurlaub um bezahlte Urlaubstage handelt, die zusätzlich zum gesetzlichen Erholungsurlaub auf Antrag zu gewähren sind, erhält Ihr Mitarbeiter während der Weiterbildung die vereinbarten Gehaltszahlungen. Als Arbeitgeber erwirken Sie für jeden Tag des Bildungsurlaubes Ihres Angestellten von der jeweiligen Landesregierung eine pauschale Lohnkostenerstattung.

    FAQ: Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ausbildern

    Wer ist als Ausbilder geeignet?

    Als Ausbilder sind lediglich Arbeits- oder Fachkräfte mit einem Ausbilderschein sowie fachlichen und persönlichen Kompetenzen und Fertigkeiten geeignet. Um den Ausbilderschein zu erhalten, muss die Fachkraft zunächst die Ausbildungseignungsprüfung bestehen. Im Folgenden muss die nun zur Ausbildung befähigte Fachkraft ebenfalls seine fachlichen und persönlichen Kompetenzen unter Beweis stellen.

    Was muss ein Ausbilder machen?

    Der Ausbilder eines Betriebes trägt die Verantwortung für die Qualität und den Erfolg der Berufsausbildung. Der Ausbilder ist dafür verantwortlich, die Ausbildungsinhalte, die es im Rahmen des Ausbildungsplans zu erlernen gilt, den Auszubildenden auf adäquate Weise zu vermitteln. Zugleich fungiert der Ausbilder oder die Ausbilderin als Ansprechperson und muss ebenfalls die sozialen und persönlichen Fähigkeiten der Azubis einschätzen und fördern.

    Was tun, wenn der Ausbilder das Unternehmen verlässt?

    Wenn der Ausbilder oder die Ausbilderin zum Beispiel kündigt und so das Unternehmen verlässt, müssen Sie einen neuen Ausbilder in Ihrem Betrieb einstellen. Denn lediglich Unternehmen, die mindestens einen Ausbilder vorweisen können, dürfen Auszubildende einstellen und ausbilden.

    Wer braucht keine Ausbildereignungsprüfung?

    Lediglich Angehörige freier Berufe müssen keine Ausbildereignungsprüfung bestehen, um in ihrem Berufsfeld ausbilden zu dürfen. Dazu gehören zum Beispiel Steuerberater, Ärzte oder Anwälte.

    Redaktionsteam Personalwissen
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