Ausbildungsstreitigkeiten: Alles zum Schlichtungsausschuss

Ausbildungsstreitigkeiten: Alles zum Schlichtungsausschuss

Nach der Schule beginnt für die meisten Absolventen ein neuer Lebensabschnitt.

Nach der Schule beginnt für die meisten Absolventen ein neuer Lebensabschnitt. Für viele von ihnen geht es fast nahtlos in eine Ausbildung über. Der Ernst des Lebens beginnt im wahrsten Sinne des Wortes. Nicht selten schlägt die anfängliche Freude schnell in Frust und Ärger um, vor allem, wenn es für den Auszubildenden oder auch für den Ausbilder selbst nicht so läuft wie vorgestellt. Stress für den Auszubildenden, die neue Lebenssituation oder Ärger mit Vorgesetzten können Gründe dafür sein, dass es zwischen dem Azubi und dessen Ausbilder zu Streitigkeiten kommt. Wie Sie als Ausbilder bei Ausbildungsstreitigkeiten vorgehen, was Sie beachten sollten und was der Schlichtungsausschuss ist, lesen Sie in diesem Beitrag.

Stress mit dem Ausbilder: Wenn es in der Ausbildung kriselt

Die Zeit nach dem Schulabschluss ist für viele Jugendliche eine Zeit des Umbruchs: Freundeskreis und Beziehung zu den Eltern verändern sich, man zieht in die erste eigene Wohnung, der eigene Haushalt will geführt sein: Das kann schnell überfordern. Nicht selten kommt es wegen privater oder auch betrieblicher Gründe seitens des Ausbildungsbetriebes zu Problemen und Streitigkeiten zwischen den Parteien. In der Regel sind derartige Probleme nur von kurzer Dauer und lassen sich mit ein wenig gegenseitigem Verständnis schnell aus der Welt schaffen – doch nicht immer funktioniert alles so reibungslos.

Manchmal kommt es vor, dass die Fronten zwischen Auszubildendem und Ausbilder derartig verhärtet sind, dass offensichtlich keine Möglichkeit vorhanden zu sein scheint, die Ausbildungsstreitigkeiten innerbetrieblich zu schlichten. In diesen Fällen kann es hilfreich sein, sich gezielt Hilfe von außen zu suchen. Damit ist allerdings keineswegs eine gerichtliche Schlichtung gemeint! Bevor es so weit kommt, gibt es Instanzen wie die IHK, welche sich derartigen Meinungsverschiedenheiten widmet.

Um die Art der Streitigkeiten zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb besser einordnen zu können, müssen zunächst die Gründe für mögliche Streitigkeiten genauer in den Blick genommen werden.

Verhärtete Fronten: Gründe für Ausbildungsstreitigkeiten

Nicht nur private Umbrüche im Freundeskreis oder in der Beziehung zu den Eltern können Gründe darstellen, wegen denen ein Azubi in eine Sinn- und Lebenskrise rutscht. Besonders der veränderte Lebensalltag von Schule zu regelmäßigen Arbeitszeiten kann Jugendliche vor schwierige Aufgaben stellen. Oftmals gehen Konflikte daher auf Stress zurück, der innerbetrieblich durch falsche Anforderungen zusätzlich erhöht werden kann.

Laut dem DGB Ausbildungsreport aus dem Jahr 2016 sind zentrale Belastungsfaktoren für neue Auszubildende unter anderem:

  • Große Entfernung von Wohnort zu Betrieb und damit verbundene lange Fahrzeiten
  • Innerbetrieblicher Zeit- und Leistungsdruck
  • Unterbrochene oder verkürzte Pausen
  • Unregelmäßige Arbeitszeiten (Schichtdienst)
  • Ständige Erreichbarkeit
  • Ärger mit Vorgesetzten/Kollegen

Diese Belastungen fördern den vonseiten des Azubis empfundenen Stress und können sich schnell auf das Verhältnis zwischen Azubi und Ausbilder niederschlagen. Doch auch aus anderen Gründen können Probleme auftreten:

  • Zuspätkommen des Azubis
  • Unentschuldigtes Fehlen
  • Nicht oder falsch geführtes Berichtsheft
  • Überstunden
  • Abmahnung
  • Ausbildungsvergütung
  • Kündigung

Hat das Ausbildungsverhältnis aufgrund dessen einen Punkt erreicht, an dem eine wohlwollende Schlichtung zwar im Interesse beider Parteien liegt, aber innerbetrieblich nicht mehr möglich ist, ist der Ausbildungsbetrieb auf neutrale Hilfe von außen angewiesen. Ein sogenanntes Schlichtungsverfahren mit einem Schlichtungsausschuss ist letztlich auch Voraussetzung für eine etwaige arbeitsgerichtliche Klärung – die allerdings nach Möglichkeit vermieden werden sollte.

Hilfe von außen: Das Schlichtungsverfahren

Das Schlichtungsverfahren läuft nach einer fixen Verfahrensordnung ab, deren Anfang immer der Antrag auf Schlichtung durch eine der beiden Parteien bildet. In der Regel ist die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) am Verfahren beteiligt. Üblicherweise wird eine interne Verständigung der beiden Parteien in jedem Fall bevorzugt – sollten alle derartigen Bemühungen für eine Verständigung allerdings erfolglos geblieben sein, ist das Schlichtungsverfahren der nächste Schritt.

Der Schlichtungsausschuss im Detail

Die Sitzungen des Schlichtungsausschusses und die Verfahren sind nicht öffentlich. Allerdings wohnen dem Schlichtungsausschuss verschiedene Vertreter unterschiedlicher Parteien bei. In der Regel sind diese unter anderem:

  • Arbeitgebervertreter/innen
  • Arbeitnehmervertreter/innen
  • Mitarbeiter/in der IHK
  • Ausbildungsberater/in
Interessant: Es ist sinnvoll, dass die beiden Hauptstreitparteien – also der Auszubildende und der Ausbilder – anwesend sind. Allerdings ist das keine Pflicht. Sie können sich auch von den entsprechenden Rechtsanwälten vertreten lassen.

 

Schlichtungsausschuss: Was sind die Ziele?

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist eine Einigung zwischen den beiden Parteien. Durch die Anwesenheit neutraler Berater können derartige Vergleiche in der Regel einfacher zustande kommen, als wenn Azubi und Ausbilder alleine aufeinandertreffen.

Kommt kein Vergleich der Parteien zustande, so wird der Schlichtungsausschuss in der Regel einen sogenannten Schlichtungsspruch aussprechen. Dieser ist durch die beiden beteiligten Parteien schriftlich anzuerkennen oder abzulehnen.

Wird der Schlichtungsspruch abgelehnt, folgt als nächster Schritt der Weg zum Arbeitsgericht. Eine dortige Klage kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Schlichtungsspruches erhoben werden.

Voraussetzungen: Formelle Vorgaben des Schlichtungsantrages

Damit ein Schlichtungsverfahren überhaupt erst in die Wege geleitet werden kann, muss ein sogenannter Antrag auf Schlichtung bei den zuständigen Behörden gestellt werden. In der Regel genügt hierfür ein formloses Schreiben des Antragstellers, in dem die zu schlichtende Situation kurz beschrieben wird. Ist der Antragsteller, in diesem Falle der Azubi, beispielsweise noch minderjährig, müssen die Eltern den Antrag unterschreiben. Alle Dokumente, wie Kündigungsschreiben oder Abmahnungen, sollten dem Antrag ebenfalls beigefügt werden.

Inhaltlich sollte man dennoch auf einige wichtige Punkte achten, damit die Schlichtung möglichst zielgerichtet vonstattengehen kann.

  1. Wer sind die Beteiligten des Schlichtungsverfahrens? (Antragsteller und Antragsgegner, jeweils mit Anschrift)
  2. Was ist das Ziel des Antrags? Was wollen die Parteien im besten Fall erreichen?
  3. Welche Gründe liegen dem Antrag zugrunde?
  4. Welche Unterlagen sind zum Verständnis für den Schlichtungsausschuss notwendig (bspw. Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Ausbildungsvertrag – jeweils in Kopie)

Der Antrag ist üblicherweise grundsätzlich schriftlich einzureichen. In Ausnahmefällen lässt er sich auch mündlich zu Protokoll geben. Wurde der Antrag korrekt eingereicht, erhalten beide Parteien eine Einladung zum Schlichtungsverfahren.

Fazit: Vorteile der Schlichtung

Die Schlichtung durch ein eingeleitetes Schlichtungsverfahren ist zwar grundsätzlich erst nach dem eigenen Versuch einer gemeinsamen Schlichtung in Betracht zu ziehen, hat aber eindeutige Vorteile gegenüber diesem. Denn: Oftmals sind die Fronten so verhärtet, dass Beschuldigungen teilweise grundlos oder überzogen sind. Durch die dem Schlichtungsausschuss beiwohnenden neutralen Beurteiler der Streitigkeiten können sich die beiden Streitparteien auf Augenhöhe begegnen. Außerdem kann auch der Wechsel in ein neutrales Umfeld viele Vorteile mit sich bringen.

Grundsätzlich gilt: Streitigkeiten gibt es überall, auch in einem Ausbildungsbetrieb sollte man sich daher nicht davor scheuen, Hilfe von außen anzunehmen. In den meisten Fällen können durch einen Wechsel der Perspektive Missverständnisse aus der Welt geschafft und Streitigkeiten beigelegt werden. Zudem ist das gesamte Verfahren für alle Beteiligten kostenfrei.

Was sind die Ziele eines Schlichtungsausschuss?

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist eine Einigung zwischen den beiden Parteien. Kommt kein Vergleich der Parteien zustande, kann ein Schlichtungsspruch ausgesprochen werden.

Welche Vorteile bietet eine Schlichtung

Die Neutralität des Schlichtungsausschusses ermöglicht es den beiden Streitparteien auf Augenhöhe begegnen. Dieser Wechsel in ein neutrales Umfeld bringt viele Vorteile