Rassismus am Arbeitsplatz: Als Arbeitgeber handeln

Rassismus am Arbeitsplatz: Als Arbeitgeber handeln

In den meisten Betrieben arbeiten heutzutage Menschen aus verschiedenen Ländern und unterschiedlichen Kulturen. Ein offenes und rücksichtsvolles Verhalten in einer multikulturellen Unternehmensgemeinschaft gelingt jedoch nicht jedem.

In den meisten Betrieben arbeiten heutzutage Menschen aus verschiedenen Ländern und unterschiedlichen Kulturen. Ein offenes und rücksichtsvolles Verhalten in einer multikulturellen Unternehmensgemeinschaft gelingt jedoch nicht jedem. Da fremdenfeindliches Verhalten nicht nur menschenverachtend ist, sondern auch dem Betriebsklima schadet, sollten Sie konkrete Maßnahmen dagegen treffen. Doch wie geht man mit einem rassistischen Mitarbeiter um? Kann man Rassismus am Arbeitsplatz verhindern? Antworten darauf finden Sie in diesem Artikel.

Wie äußert sich Rassismus?

Rassismus ist eine Form von Fremdenfeindlichkeit, die sich auf die Annahme stützt, dass Rassenunterschiede unter Menschen bestehen. Diese Unterschiede zeigen sich beispielsweise in der Hautfarbe, der Sprache oder der Kultur von Individuen. Rassismus ist die Auffassung, dass die eigene „Rasse“, anderen überlegen ist, was zur Folge hat, dass einige Menschen benachteiligt und ausgegrenzt werden.

Achtung: Rassismus äußert sich nicht nur durch direkte fremdenfeindliche Aussagen, sondern kann oft auch indirekt in Erscheinung treten.

Wenn beispielsweise Personen mit anderer Hautfarbe regelmäßig auf ihre Herkunft angesprochen werden (obwohl sie u. U. in Deutschland geboren worden sind), lässt sich das Verhalten der Fragenden als rassistisch einordnen. Genauso wie die beispielhaften Annahmen, dass Personen dunklerer Hautfarbe ein besonders gutes Taktgefühl hätten oder gute Sänger wären. Bemerkungen dieser Art fallen nicht sofort als fremdenfeindlich auf, grenzen die Betroffen aber trotzdem aus. Durch ein solches Verhalten kann keine Gemeinschaft entstehen, die jeden einbindet.

Wichtiger Hinweis: § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) regelt das Verbot einer Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

 

Wie kann Rassismus am Arbeitsplatz aussehen?

Rassismus am Arbeitsplatz kann sowohl von Kollegen als auch vom Arbeitgeber ausgehen. Zum einen können sich rassistische Einstellungen verbal äußern: die zuvor erwähnten Bemerkungen bezüglich Herkunft und Personeneigenschaften spielen hier genauso eine Rolle wie rassistische Witze, die etwa im Gespräch unter Kollegen auftauchen.

Zum anderen kann sich Rassismus auch in beruflichen Angelegenheiten oder in karrierebezogenen Fragen zeigen. Betroffene erleben womöglich verschiedene Formen der Benachteiligung im Vergleich zu Kollegen ohne Migrationshintergrund oder fremder Herkunft:

  • Weniger Gehalt
  • Geringere Karrierechancen
  • Nachteilige Aufgabenzuteilung
Wichtig: Wird deutlich, dass Sie als Arbeitgeber diskriminierend gegenüber Arbeitnehmern handeln, haben diese das Recht, sich an den Betriebsrat oder eine Gewerkschaft zu wenden. In § 3 AGG sind Benachteiligungen definiert, gegen die man vorgehen kann. Des Weiteren ist geregelt, dass betroffene Mitarbeiter ihre Arbeit unter diesen Umständen verweigern oder ein Schadensersatzgeld verlangen können.

 

Maßnahmen: Was Sie als Arbeitgeber gegen Rassismus am Arbeitsplatz tun können

Aktives Handeln und eine klare Positionierung gegen Rassismus ist die Basis für eine funktionierende Gemeinschaft in einem Unternehmen. Dabei gilt es einerseits, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, die Mitarbeiter für Diskriminierung zu sensibilisieren und es ihnen zu ermöglichen, kompetent zu handeln. Andererseits sollten Sie gegen rassistisches Verhalten direkt und konsequent vorgehen.

Rassismus am Arbeitsplatz verhindern

Um Diskriminierung vorzubeugen, muss man klare Grenzen setzen. Arbeitnehmer benötigen die Fähigkeit, Rassismus in bestimmten Situationen erkennen und entsprechend handeln zu können. Offizielle Regelungen im Unternehmen helfen Mitarbeitern, Orientierung zu finden und sich an eine Struktur zu halten. Ein einheitliches Verständnis von Rassismus und einem Vorgehen gegen rassistisches Verhalten, lässt sich durch verschiedene Maßnahmen erzielen:

  • Offizielle Vereinbarungen im Betrieb
  • Angebote für Mitarbeiter, z. B. Schulungen zur Kompetenzsteigerung der Arbeitnehmer
  • Dokumentation der auftretenden Vorfälle

Kompetenzen der Arbeitnehmer steigern

Die Kompetenzsteigerung der Arbeitnehmer kann und soll bewirken, dass sie in Situationen, in denen rassistisch gehandelt wird, sofort einschreiten können. Teil der Maßnahmen ist somit auch, dass eine angemessene Atmosphäre geschaffen wird: Solidarität und Zusammenhalt ermöglichen Mitarbeitern, sich untereinander auszutauschen und vor allem, sich miteinander auseinanderzusetzen.

Erlaubt das Betriebsklima unter den Arbeitnehmern auch Konflikte, trauen sich Einzelne, rassistischem Handeln zu widersprechen, da sie auf die Unterstützung ihrer Kollegen zählen können. Durch Seminare und Schulungen können Arbeitnehmer im Gespräch mit rassistischen Kollegen richtig agieren und in der Diskussion konkrete Argumente formulieren.

Wichtig: In der Diskussion mit fremdenfeindlich Kollegen sollten Sie und Ihr Team unbedingt sachlich bleiben. Abwertende und verletzende Bemerkungen überzeugen das Gegenüber nicht, sondern heizen die Situation weiter auf.

Rassistisches Verhalten im Unternehmen unterbinden

Äußerungen von Mitarbeitern im Betrieb sind nur dann akzeptabel, solange sie die Würde eines anderen nicht verletzen. Fallen Arbeitnehmer dadurch auf, dass sie rassistische Bemerkungen gegenüber anderen machen, müssen Sie handeln. Dabei verhalten sich diese Personen nicht nur verletzend und rücksichtlos, sie schaden auch der Stimmung im Betrieb und dem Image des Unternehmens, was schlussendlich auch auf die Arbeitgebermarke und das Employer Branding Auswirkungen hat.

Fremdenfeindlichkeit verhindern: Das können Sie tun

Jeden Fall von Rassismus, der Ihnen als Arbeitgeber bekannt wird, sollten Sie zur Kenntnis nehmen und dokumentieren. Auf diese Weise behalten Sie den Überblick, wissen über auffällige Mitarbeiter Bescheid und können sie im Auge behalten. Je nachdem, wie sich der betroffene Mitarbeiter in seinem Benehmen ändert oder es fortführt, sollten Sie entsprechend reagieren.

Wird Ihnen ein Vorfall bekannt (z. B. auch eine Äußerung im privaten Kontext, die sich auf das Unternehmen beziehen lässt):

  1. Gilt es zunächst, das Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeiter zu suchen. Eine Aufklärung über die Haltung des Unternehmens muss klar machen, dass Sie rassistisches Verhalten nicht dulden.

Setzt der Arbeitnehmer sein inakzeptables Verhalten fort, da dieser Dialog keine Wirkung hat:

  1. Sie können den Mitarbeiter abmahnen. Zudem empfiehlt es sich, ihn beispielsweise räumlich von den angefeindeten Kollegen zu trennen, um diese zu schützen.

Wird Ihnen auch weiterhin von rassistischem Verhalten eines Arbeitnehmers berichtet oder erleben Sie dieses mit, müssen Sie weitere Maßnahmen ergreifen. Um Ihre Mitarbeiter vor Rassismus zu schützen, ist der letzte Schritt die Kündigung des ausländerfeindlichen Angestellten.

  1. Sie können dem Arbeitnehmer bei andauerndem rassistischem Benehmen ordentlich, bei gravierendem Fehlverhalten, auch fristlos kündigen.

Wirken von Betriebsrat und Gewerkschaften

Werden Sie als Arbeitgeber nicht tätig, können sich Mitarbeiter an Gewerkschaften oder (sofern vorhanden) den Betriebsrat wenden. Mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) besitzt der Betriebsrat neben dem AGG, eine weitere rechtliche Grundlage, um einzugreifen, z. B. in Fällen von Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Beispiel: Lassen Sie als Arbeitgeber weitere fremdenfeindliche Handlungen eines bereits auffällig gewordenen Mitarbeiters ohne Folgen, kann der Betriebsrat einen Antrag beim Arbeitsgericht stellen. Nach § 104 des BetrVG lässt sich eine Kündigung des Mitarbeiters ggf. durch ein Zwangsgeld einfordern.

Autor: Redaktion Personalwissen