Diese Pflichten hat der Arbeitgeber in der Ausbildung

Diese Pflichten hat der Arbeitgeber in der Ausbildung

Ausbildungen sind für Azubis und Ausbildungsbetriebe gleichermaßen wichtig: Einerseits ist es für die Azubis ein erster Schritt in die Berufswelt, andererseits garantieren Auszubildende den Fortbestand eines Betriebs und verhindern so einen Nachwuchsmangel.

Wenn ein Ausbildungsverhältnis zustande kommt, ist nicht immer für beide Seiten klar, welche Rechte und Pflichten bestehen. In diesem Artikel lesen Sie, welche Pflichten in der Ausbildung für Sie als Arbeitgeber verbindlich sind.

    Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei der Ausbildung?

    Azubis haben haben innerhalb der Ausbildung nicht nur Pflichten. Sie haben auch Rechte, die ihnen vom Gesetzgeber gegenüber dem Ausbildungsbetrieb eingeräumt werden. Die Pflichten in der Übersicht:

    • Ärztliche Untersuchung: Vor und nach der Ausbildung muss der Azubi einen Arzt aufsuchen, um eine Erst- und Nachuntersuchung durchführen zu lassen. Der Ausbilder muss davon einen Nachweis in den Akten führen.
    • Sachgemäße Ausbildung: Während der Ausbildungszeit müssen dem Azubi alle relevanten Inhalte vermittelt werden, die ihn dazu befähigen, in einer angemessenen Ausbildungszeit sein Ausbildungsziel zu erreichen. Aus diesem Grund dürfen dem Auszubildenden auch nur Tätigkeiten aufgetragen werden, die diesem Zweck dienen.
    • Ausbildungsordnung: Zu Beginn der Ausbildung sollte der Azubi eine Ausbildungsordnung erhalten, die die zeitliche und inhaltliche Aufgliederung der Ausbildung darlegt.
    • Weisungs- und Hinweispflicht: Dem Azubi muss ein persönlich und fachlich geeigneter Ausbilder zur Seite gestellt werden. Es muss dem Azubi möglich sein, seinen Ausbilder bei Problemen und Fragen anzusprechen.
    • Vergütungspflicht: Der Auszubildende muss eine angemessene Vergütung erhalten, die seinem Alter und Lehrjahr entspricht. Dabei ist es möglich, Sachleistungen anzurechnen, solange sie nicht 75 Prozent des Bruttogehalts übersteigen.
    • Kostenfreie Ausbildungsmittel: Werkzeuge und Werkstoffe, die während der Ausbildung gebraucht werden, müssen dem Azubi vom Ausbildungsbetrieb kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Lernmittel wie beispielsweise Taschenrechner, die für die Berufsschule gedacht sind, muss der Arbeitgeber nicht übernehmen.
    • Freistellung des Azubis: Der Ausbildungsbetrieb muss den Azubi für den Besuch der Berufsschule freistellen. Außerdem sollte der Ausbilder den Auszubildenden verpflichten, Berichtshefte und Ausbildungsnachweise ordentlich zu führen. Zudem ist es die Pflicht des Ausbilders, den Auszubildenden rechtzeitig zu Zwischen- und Abschlussprüfungen anzumelden.
    • Zeugnis: Am Ende der Ausbildung muss dem Azubi ein Zeugnis ausgehändigt werden, das die Art, Dauer, das Ziel der Ausbildung und die erworbenen Fähigkeiten darlegt.

    Außerdem ist es nach dem Berufsbildungsgesetz die Pflicht des Arbeitgebers, mit dem Azubi einen Berufsausbildungsvertrag abzuschließen. Dabei ist es wichtig, dass jeweils beide Seiten eine unterschriebene Version erhalten. Was Sie sonst noch bei der Ausarbeitung eines Ausbildungsvertrags beachten müssen, erfahren Sie im folgenden Absatz.

    Was ist bei einem Ausbildungsvertrag zu beachten?

    Wie schon dargelegt, ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, einen Ausbildungsvertrag aufzusetzen und diesen dem Azubi zur Unterschrift vorzulegen. Generell gelten auch bei einem Berufsausbildungsvertrag die üblichen Rechtsvorschriften eines normalen Arbeitsvertrags. Vor allem bei Minderjährigen gibt es nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz jedoch besondere Regelungen, denen Beachtung geschenkt werden sollte. Aber auch bei Verträgen mit volljährigen Auszubildenden sollte Folgendes beachtet werden:

    1. Der Vertrag muss Angaben zu Ziel, Art, sachlicher und zeitlicher Gliederung der Ausbildung enthalten. Diese Angaben sollten auch im Ausbildungsplan zu finden sein, den der Ausbilder im Vorfeld der Ausbildung erstellt.
    2. Im Vertrag müssen der Beginn und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Ausbildungsbetriebs festgelegt werden.
    3. Es sollte die Dauer der Ausbildung, der täglichen Ausbildungszeit, der Probezeit und des Urlaubs festgelegt sein.
    4. Auch die Vergütungssumme und die Form des Ausbildungsnachweises muss Eingang in den Vertrag finden.
    5. Es sollten Informationen über Tarifverträge oder Dienst- und Betriebsvereinbarungen enthalten sein.
    6. Außerdem ist es wichtig, dass im Ausbildungsvertrag die Kündigungsvoraussetzungen für beide Seiten vereinbart sind.

    All dies sind Punkte, die ein Vertrag enthalten muss. Es gibt jedoch auch Aspekte, durch die ein Vertrag nichtig wird: Ein Ausbildungsvertrag darf dem Azubi nicht vorgeben, dass er nach seiner Ausbildung im Betrieb bleiben muss. Außerdem ist es nicht rechtens, wenn der Azubi dem Ausbildungsbetrieb eine Entschädigung für seine Ausbildung bezahlen muss. Natürlich ist es zudem nicht möglich, einen Vertrag aufzusetzen, der festlegt, dass der Azubi bei Nichteinhaltung eine Vertragsstrafe bezahlen muss.

    Ausbildung leicht gemacht: 3 Tipps für die Personalabteilung

    Eine Ausbildung ist sowohl für den Ausbilder als auch für den Auszubildenden eine spannende Zeit. Dabei können hin und wieder (Kommunikations-)Schwierigkeiten auftreten, bei deren Lösung vor allem Sie als Mitarbeiter der Personalabteilung der erste Ansprechpartner sind. Daher können Sie hier einige Tipps nachlesen, die Ihnen im Umgang mit Auszubildenden weiterhelfen:

    • Tipp 1: Informieren Sie den Azubi über seine Rechte und Pflichten der Ausbildungsstätte. Auch der Azubi sollte über die Pflichten seines Ausbildungsbetrieb Bescheid wissen. Ein klar gesteckter Rahmen gibt eine erste Richtung vor. Natürlich muss er auch über seine Rechte informiert sein. Der Azubi sollte sich ernst genommen fühlen und die Möglichkeit haben, sich bei Problemen an Sie zu wenden.
    • Tipp 2: Informieren Sie auch den Ausbilder über die Aspekte, die er bei der Ausbildung beachten muss und wählen Sie für die Berufsausbildung fähiges Personal aus, das Freude an der Arbeit mit Nachwuchskräften hat.
    • Tipp 3: Bleiben Sie mit dem Auszubildenden in Kontakt, sodass er weiß, wer für ihn verantwortlich ist, wenn es um Urlaub, Krankheit oder Überstunden geht.

    Es ist wichtig, dass beide Seiten – sowohl Ausbildungsbetrieb als auch Azubi – über ihre Rechte und Pflichten informiert sind, da nur so ein vertrauensvolles und produktives Arbeitsverhältnis zustande kommen kann. Vor allem Azubis, die zumeist frisch aus der Schule kommen, sollten am Anfang über alle wichtigen Aspekte ihrer Ausbildung, wie zum Beispiel den Ablauf oder die inhaltlichen Ziele, Bescheid wissen.

    Fazit: Die Pflichten in der Ausbildung von Arbeitgeberseite sind vielschichtig, sie sind aber auch sehr wichtig für eine erfolgreiche Ausbildung. Von A wie Ausbildungsmaßnahmen bis Z wie Zeugnis ist hauptsächlich vonseiten der Personalabteilung so einiges zu beachten. Vor allem beim Aufsetzen des Ausbildungsvertrags sollten keine Fehler passieren: Es ist daher ratsam, bei Unsicherheiten einen Experten in Arbeitsrecht zu konsultieren.

    Autor: Redaktion Personalwissen