Soziale Netzwerke gehören zum Alltag von rund 90 Prozent aller Arbeitnehmer. Was ist richtig und ist die Nutzung von Social Media am Arbeitsplatz ein Fluch, oder doch ein Segen? Wir nehmen die Thematik unter die Lupe.
Dieser Artikel hilft Ihnen bei der Entscheidung, am generellen Verbot der privaten Kommunikation während der Arbeitszeit festzuhalten oder einen lockereren Umgang mit sozialen Medien zu erlauben. Die Fallstricke einer Lockerung sollten ebenso wenig unterschätzt werden wie das Verbot, das Zuwiderhandlungen begünstigt und Konsequenzen nach sich zieht.
Vorteile von Social Media am Arbeitsplatz
Soziale Medien am Arbeitsplatz: Störend oder sogar motivierend?
Eine kurze Ablenkung von der Arbeit kann, sofern sie in der Pausenzeit gesucht wird, nicht schaden. Wer außerhalb der Arbeitszeit private E-Mails beantwortet, schnell eine Nachricht auf Facebook liest oder ein Video mit seinen Freunden teilt, kann daraus neue Motivation schöpfen und nach der Pause mit frischer Energie an die Arbeit gehen.
Sicherlich bietet Social Media am Arbeitsplatz Vorteile, doch das Risiko der gegenteiligen Wirkung ist auch nicht außer Acht zu lassen. Werden die privaten Aktivitäten während der Arbeitszeit vorgenommen, bleibt unter Umständen nicht genug Konzentration für den Job.
Nachteile von Social Media am Arbeitsplatz
Im sozialen Netzwerk kommt man vom sprichwörtlichen Hölzchen zum Stöckchen. Es ist bekannt, dass die Zeit wie im Flug vergeht und ein Blick auf die Uhr mit Erschrecken erkennen lässt, dass die gefühlten fünf Minuten bei Facebook doch eine halbe Stunde gedauert haben. Wer Social Media am Arbeitsplatz erlaubt, geht neben dem diesem Risiko eine weitere nicht zu unterschätzende Gefahr ein.
Wird das Firmeninternet oder gar der Firmencomputer genutzt und ein Arbeitnehmer tappt in eine Abo-Falle über diverse Angebote, steht nicht seine eigene IP, sondern die IP des Dienstrechners im Augenmerk von Inkassobüros und Abmahnanwälten.
Facebook, WhatsApp und Instagram im Firmeninternet – wichtige Fakten zum Datenschutz
Gerade in jungen Unternehmen und Startups gehört Social Media am Arbeitsplatz längst zur festen Kommunikation. Inwieweit die Installation eines Clients auf dem Firmenrechner erlaubt ist, sollte über eine Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Fakt ist aber, dass eine Überwachung laut Datenschutz verboten ist. Der Arbeitgeber hat keine Berechtigung, zum Beispiel den Chatverlauf eines Mitarbeiters zu kontrollieren und in dessen Privatsphäre einzudringen. Ausnahmen bestätigen die Regel und beziehen sich allein darauf, dass ein begründeter Verdacht oder ein entstandener Schaden zur Überprüfung eines vom Arbeitnehmer genutzten Firmencomputers berechtigt.
Die Rechtslage: Verbot aufheben – Betriebsvereinbarung schließen
Die Nutzung des Firmencomputers und private Surftouren im Web sind laut Gesetzgeber am Arbeitsplatz verboten. Diese Regelung betrifft auch – und vor allem Social Media am Arbeitsplatz. Möchte ein Unternehmer die Regelungen lockern, sollte er mit seinen Arbeitnehmern eine Betriebsvereinbarung schließen.
Diese enthält nicht nur die erlaubte Nutzung von Social Media am Arbeitsplatz, sondern basiert auf klaren Definitionen der genehmigten Netzwerke, der Zeit für die Nutzung und die Nutzungsbedingungen.
Moderiertes Social Media am Arbeitsplatz als Empfehlung
Immer mehr Unternehmen erlauben Social Media am Arbeitsplatz. Mit klaren Regeln, also durch eine Moderation des Unternehmens, können sich daraus sogar Vorteile ergeben. Damit die Arbeitsmoral und die Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer nicht sinken, sollte der Zeitraum für private Kommunikation in der Arbeitszeit begrenzt werden. Außerhalb der Pausen ist es ratsam, wenn überhaupt, die private Social Media Nutzung auf eine bestimmte Anzahl an Minuten zu begrenzen.
Die Auswirkung von Social Media auf die Produktivität
Diesem Punkt gilt sicherlich die größte Aufmerksamkeit jedes Arbeitgebers. Fakt ist, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers mit privaten Angelegenheiten die Konzentration von seiner eigentlichen Aufgabe im Betrieb ablenkt.
Doch kann ein gelegentlicher Blick in soziale Netzwerke durchaus auch produktivitätssteigernd sein. Die Dosis ist entscheidend. Wenn es klare Regeln zum Zeitraum, zur Maximalzeit pro Arbeitstag oder sogar eine Regelung ausschließlich für die Pausenzeiten gibt, muss eine negative Auswirkung auf die Produktivität nicht befürchtet werden.
Arbeitgeberschutz: Haftungsverantwortung bei finanziellen Schäden
Das Internet ist kein Ort, an dem Gefahren ausgeschlossen und finanzielle Schäden fernab jeglicher Vorstellungskraft sind. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die Nutzung von Social Media am Arbeitsplatz über den Firmenrechner erlauben, sollten die Haftung deutlich formulieren. Erhöht sich zum Beispiel die Abrechnung für Telefon und Internet, sind strichprobenartige Kontrollen für die Klärung des Sachverhalts möglich.
Hierbei gilt zu beachten, dass der Schutz der Privatsphäre nach Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht verletzt wird. Es ist ein Spagat, der einige Fallstricke beinhaltet und auf alle Fälle viel Fingerspitzengefühl erfordert.
Der Arbeitsplatz der Zukunft – Regulierung ja, Verbot nein
Die Digitalisierung schreitet kontinuierlich voran. Inwieweit Sie sich diesem Trend anschließen und Social Media am Arbeitsplatz zustimmen, obliegt allein Ihrer persönlichen Auffassung und Einstellung zu diesem Thema. Fakt ist, dass sich die private und gewerbliche Kommunikation immer weniger voneinander trennen lassen und dass die Übergänge immer fließender werden. Ein gutes Beispiel sind vorreitende Unternehmen im Silicon Valley, wo Social Media am Arbeitsplatz Alltag ist und die Produktivität dennoch steigt.