Enthalten in Personal aktuell
Ein bereits ausgestelltes Arbeitszeugnis nachträglich zu ändern, macht Arbeit und bringt Ihr Unternehmen keinen Schritt weiter. Eher positive Beurteilungen liegen also auch in Ihrem Interesse als Arbeitgeber. Dabei sind Sie mit einem „Befriedigend“ in der Regel auf der sicheren Seite (Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern, 2.7.2024, 5 Sa 108/23).
ArbeitsrechtArbeitszeugnis