Enthalten in Arbeitsrecht kompakt
Unternehmen sind datenschutzrechtlich verantwortlich für die personenbezogenen Daten, die sie verarbeiten, beispielsweise Daten von Beschäftigten, Bewerbern, Kunden oder Werbe-Empfängern. Letztere erhalten Werbung insbesondere per E-Mail auf Basis ihrer Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Wird diese Einwilligungserklärung jedoch widerrufen, entfällt die Rechtsgrundlage, sodass ab diesem Zeitpunkt keine E-Mails mit werblichem Inhalt mehr an die betreffende Person versandt werden dürfen. Geschieht dies dennoch, kann ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen (Art. 82 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)).
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